Wasserschutzberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / DS / 2021-02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserschutzberatung
Wasserschutzberatung für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 (optional bis 31.12.2026) auf Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.
Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund laufender Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren ist ggf. eine Veränderung des Budgets möglich.
Eckdaten:
- 7 Wasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete,
- 2 Wasserversorgungsunternehmen,
- 362 Betriebe,
- Mittelwert der organischen N-Ausbringung liegt bei rund 116 kg N/ha,
- 5 034 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, davon rund 82 % Acker und 16 % Grünland.
Stadtwerke Osnabrück AG Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück 7 Wasserschutz - bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete in Stadt und Landkreis Osnabrück
Erbringung der Wasserschutzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Osnabrück-Wallenhorst:
- Düstrup,
- Thiene,
- Wittefeld,
- Lechtingen,
- Pye-Hollage,
- Lüstringen,
- Hunteburger Weg
für einen Zeitraum voraussichtlich vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 (optional bis 31.12.2026) auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutz- und Beratungskonzept im Auftrag der Stadtwerke Osnabrück AG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Das Schutzkonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (der Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt.
Dem Auftraggeber wird eine zweimalige Option auf Verlängerung des
Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr, zu unveränderten Bedingungen des dann vorliegenden Vertrages eingeräumt. Der Auftrag hat damit eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) "Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers wird anhand folgender Nachweise und Erklärungen geprüft:
1.) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt.
2.) Vorlage einer Unternehmensdarstellung, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Mitarbeiterzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen umfasst. Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Berufsgruppen.
3.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monategültig).
4.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Gültigkeit bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs).
5.) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
6.) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen des "Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz-NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013 vom 7.11.2013) eingehalten werden. Sollte in Bezug auf die dort in § 4 benannten Standards ein anderweitiger, bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung.
7.) Erklärung über das Einverständnis darüber, dass im Einvernehmen mit dem Auftraggeber gem. § 15 Abs. 3 SektVO für den Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Angebotsfrist von 10 Kalendertagen vereinbart wird.
8.) Vorlage der GuV-Rechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Ausweis der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung. Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind bestehende GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
9.) Eigenerklärung des Unternehmens darüber, in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang(Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist. Der Name des Nachunternehmers muss genannt werden.
10.) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrungen entsprechend des konkreten Ausschreibungsgegenstands der letzten 3 Jahre. Die Referenzprojekte müssen sich auf die beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig bei in Deutschland wirtschaftlich aktiven Wasserversorgungunternehmen oder nachrangig bei Unternehmen im öffentlichen Dienst oder mit Projektbezug zum deutschen Wirtschaftsraum durchgeführt worden sein.
Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zumachen:
- Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,
- Umfang des Projekts,
- Grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben,
- Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die Stadtwerke Osnabrück AG.
11.) Eigenerklärung des Unternehmens über die vorhandene technische Ausrüstung (inkl. IT).
12.) Eigenerklärung des Unternehmens über den vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie die übrigen Mitglieder des Projektteams unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation. Der Projektverantwortliche muss die notwendige Beratungskompetenz durch einen Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Agrarökologie bzw. Geologie mit hydrogeologischen Kenntnissen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens 3-jähriger Berufserfahrung als Wasserschutzzusatzberater nachweisen.
Möglichst alle Mitglieder des Projektteams, mindestens aber der Projektleiter, der Berater mit direktem Landwirtekontakt und die Ansprechpartner für den Auftraggeber, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
13.) Darstellung des Unternehmens darüber, wie im Auftragsfall sichergestellt wird, dass jederzeit ein Mitglied des Projektteams innerhalb von 8 Stunden vor Ort im Beratungsgebiet sein kann.
14.) Nachweis darüber, dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrologischen und hydrogeologischen sowie bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im Projektgebiet anzutreffen sind.
15.) Nachweis umfangreicher Datenbank- und GIS-Kenntnisse im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten - bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(15) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem genannten Termin elektronisch im Vergabeportal hochzuladen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie postalisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern.
2. Vorbehaltlicher Verzicht auf Verhandlungen
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM6R0DH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2, 3 und 4 GWB spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.