DBS über den Bezug von Projektoren (Beamer) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/352
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
DBS über den Bezug von Projektoren (Beamer)
Gegenstand des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) ist der Bezug von Projektoren (Beamern) mit Zubehör und Service.
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen wird Projektoren (Beamer) mit Zubehör und Service im Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022 mittels eines Dynamischen Beschaffungssystems beschaffen (vgl. § 23 Abs. 1 VgV).
Das Dynamische Beschaffungssystem soll IT.Niedersachsen die schnelle und flexible Beschaffung von unterschiedlichsten Projektoren (Beamern) über die Vergabe von Einzelverträgen (Miniwettbewerben) an unterschiedliche Lieferanten ermöglichen. Zubehör und Service, welches bzw. welcher im Zusammenhang mit Projektoren (Beamern) steht, soll ebenfalls über das Dynamische Beschaffungssystem abgebildet werden. Der in der Kategorie 1 abgebildete Bereich umfasst Projektoren (Beamer) mit Zubehör und Service.
Das geschätzte Auftragsvolumen für die Gültigkeitsdauer des Dynamischen Beschaffungssystems beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Das DBS wird für einen Zeitraum an dem Datum der Einreichung der EU-Bekanntmachung bis zum 30.09.2022 betrieben (sogenannte Gültigkeitsdauer).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat anzugeben:
- ob er im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
- ob er in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist, oder
- ob er mit einer Gewerbeanmeldung angemeldet ist.
Eine entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber hat anzugeben:
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Der Bewerber hat anzugeben,
- dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen (Auftragsgegenstand) mit einem anderen Auftraggeber, in einem vergleichbar großen Auftrag / Menge (Lieferung von mindestens 30 Projektoren) ausgeführt hat.
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist hierzu ein seperates Dokument / andere Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber hat anzugeben,
- dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- dass die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, was in einem separaten Dokument näher auszuführen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Weiterhin hat der Bewerber anzugeben,
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde
- dass das Unternehmen die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, was in einem separaten Dokument näher auszuführen ist und dem Teilnahmeantrag bezufügen ist.
Der Bewerber hat anzugeben, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYQ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland