Anschaffung der Software P&I LogaAll-In
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hansestadtlueneburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung der Software P&I LogaAll-In
Anschaffung der Software P&I LogaAll-In
Lüneburg
Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I AG) auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im P&I Data Center für eine Laufzeit von 5 Jahren als Software as a Service-Vertrag einschließlich der Erbringung von Pflege-, Wartungs-, und Schulungsleistungen durch ein Upgrade der Software Loga 3 auf LogaAll-in.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Zwischen dem Auftraggeber und der P&I AG existieren langjährige Vertragsbeziehungen über die Software P&I Loga 3. Der Auftraggeber plant, die bestehende Software P&I Loga 3 für alle seine Abrechnungsmandanten weiterhin zu nutzen. Hierfür möchte der Auftraggeber zukünftig diese im SaaS-Betrieb einsetzen. Aufgrund der besonderen Komplexität und den speziellen technischen Anforderungen an die vorhandene IT-Infrastruktur für den Betrieb des Personalwirtschaftssystems inklusive der Bedienung der vorhandenen Schnittstellen und der Administration der Datenbanken ist vorliegend aufgrund technischer Besonderheiten nur ein einziges Unternehmen, nämlich die P&I AG Wiesbaden, zur Auftragsausführung in der Lage. Die aktuell eingesetzte Lösung verfügt zudem über einen großen Teil individuell für die HLG entworfener und bereitsgestellter Prozesse und Funktionen sowie umfangreicher historischer Daten. Der ASP-Betrieb zielt darauf ab, einen Großteil der bereits entwickelten und bezahlten Komponenten weiter zu nutzen, sowie die Betriebsstabilität zu verbessern. Neben dem Vorliegen ausschließlicher Rechte im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV ist der jetzige Auftrag aus den oben genannten Gründen eng mit den bereits im Einsatz befindlichen Leistungen der P&I AG verbunden und soll diese ergänzen. Es handelt sich um ein Upgrade des bestehenden Systems. Aufgrund der Komplexität ist nur die P&I AG technisch in der Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Für die Auftragsvergabe kommt aus den oben genannten Gründen daher allein die P&I AG in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anschaffung der Software P&I LogaAll-In
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pi-ag.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.