Schädlingsbekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: L21_058
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 551 / 39-65731
Fax: +49 551 / 39-13065731
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schädlingsbekämpfung
Kontinuierliche Schädlingsinspektions- und –bekämpfungsmaßnahmen eines zertifizierten Betriebes nach DIN EN 16636 in allen unter Punkt 8 (Gebäudeliste) genannten Liegenschaften unter Einbeziehung aller tatsächlich oder vorhandenen hygienisch schädlichen Insekten sowie Hausmäuse und Wanderratten. Voraussetzung bei der Nagerbekämpfung ist die Einhaltung der allgemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern mit Antikoagulanzien durch sachkundige Verwender sowie berufsmäßige Verwender mit Sachkunde (Version 1.3, baua).
• Optional: Bekämpfung / Beseitigung von „Lästlingen“ Ratten und Mardern
• Wespenbekämpfung
• Bekämpfung/Beseitigung von Tierkadavern (Tauben, Hasen, etc.)
• Bekämpfung Bettwanzen (thermische Bekämpfung, insektizidfrei)
• Desinfektion mit Formaldehyd nach TRGS 522
Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen
Ziel ist:
a. Die Vermeidung des Eindringens von Schädlingen in den genannten Bereichen der Leistungsbeschreibung der UMG. Dies ist mittels chemischer, physikalischer, überwacherischer und beraterischer Maßnahmen vor Ort durch kompetentes Personal nach dem Stand der national und international anerkannten und zugelassenen Techniken, Verfahren, Mittel etc. dauerhaft sicherzustellen und zwar unter strenger Berücksichtigung des Personals- und Patientenschutzes, der Materialverträglichkeit, diverser Umweltaspekte bei gleichzeitiger Nichtbeeinträchtigung der (Arbeits- und Behandlungs-) Abläufe und der Einhaltung der nationalen Gesetzgebung.
b. Die sofortige fachmännische Bekämpfung unvorhersehbar akzidentell eingedrungener Schädlinge mit sich anschließenden verbindlichen Empfehlungen zur zukünftigen Vermeidung solcher Vorkommnisse (einschließlich Nachkontrollen und zusätzlicher Prophylaxemaßnahmen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug
aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem
anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des
Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins
Deutsche),
- falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine
formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht
besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3)
genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der
Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die
auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen
nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht
jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle
entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen
vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den
Ziffern III.1.1)-III.1.3).
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß
§§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen
vorzulegen:
- Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die
3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV),
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§45VgV),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache,
dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung
präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen
Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines
Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung
in deutscher Sprache beizufügen.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal,
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche
Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter/Bewerber für die
Ausführung des Auftrags verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/Bewerber unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterzeichnete
Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).),
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind,
- Nachweise als Staatl. geprüfte Schädlingsbekämpfer bzw. gleichwertige Sachkunde Ihres eingesetzten Personals
Nachweise als Staatl. geprüfte Schädlingsbekämpfer bzw. gleichwertige Sachkunde Ihres eingesetzten Personals
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Telefon: +49 511/ 120-0
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Telefon: +49 551 / 39-65731
Fax: +49 551 / 39130-65731