Ausschreibung „Rahmenvertrages über die betriebsärztliche Betreuung“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung „Rahmenvertrages über die betriebsärztliche Betreuung“
Über die Verwaltungsvorschrift DGUV 2 der für die KKH maßgeblichen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hat die KKH die Maßnahmen, die zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit(Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen und umzusetzen. Die Umsetzung dieser Vorschriften wird mit diesem Ausschreibungsverfahren vergeben.
Die KKH als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die geltenden Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die gesetzlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen umzusetzen. Der Gesetzgeber hat die Maßnahmen, die zur Einhaltung sich aus dem Zweiten und Vierten Abschnitt des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ergebenen Pflichten, geregelt und auf die Unternehmen übertragen.
Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die betriebsärztliche Betreuung der KKH nach der Verwaltungsvorschrift DGUV 2 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Sofern in der nachfolgend aufgeführten Beschreibung des Auftragsgegenstandes auf Arbeitsumfänge und -inhalte eingegangen wird, so sind diese Aufzählungen nicht vollständig. Der genaue Umfang wird in der Verwaltungsvorschrift DGUV 2 spezifiziert.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.12.2025 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.1 Der Bieter muss einen Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) erbringen. A 2.2 Das Angebot und die Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? A
3.1 "Nennung des Unternehmensumsatzes des Bieters getrennt für Deutschland und international (inkl. D) je Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren" A 3.2 Nennung des Umsatzes des Bieters getrennt für Deutschland und international (inkl. D) mit Betreuungsleistungen nach der DGUV-Vorschrift bei einem öffentlichen Auftraggeber im Branchenumfeld Krankenversicherungen/ Finanzdienstleister Hierbei ist zur Bietereignung ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro im referenzierten Geschäftsumfeld nachzuweisen. A 3.3 "Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bieters in Kopie mit folgenden Deckungssummen • für Personenschäden je Person [Betrag gelöscht] EUR,
• für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall [Betrag gelöscht] EUR." A
4.1 Mit Angebotsabgabe sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen aufzuführen. Vergleichbar im Sinne der Eignungskriterien sind Referenzen mit dezentraler Struktur (mindestens 50 Standorte) und mit mehr als 2.000 Mitarbeiter im Umfeld Krankenversicherungen/ Finanzdienstleister A 4.2 Exemplarische Nennung (im Angebot, spätestens aber auf Anforderung der KKH) der nach 4.1. als Referenz aufgezeigten Kunden mit Angabe von Ansprechpartner des Referenzkunden mit ihren Telefonnummern, die EMail-Adressen und einer Kurzbeschreibung/ Erläuterung der erbrachten Leistung, des Leistungszeitraums sowie des Rechnungswertes an. A 4.3 Bieterseitige Bestätigung, dass in Deutschland über mehr als 10 qualifizierte Arbeitsmediziner/ medizinische Mitarbeiter, die derzeit im Bereich der betriebsärztlichen Betreuung für den Bieter tätig sind bzw. deren genaue Quantifizierung. A 4.4 Dem Angebot sind musterhafte Mitarbeiterprofile beizufügen, die den Eignungsanforderungen nach 4.3. entsprechen. A 4.5 Mit Angebotsabgabe sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (z.B. ISO 9001 ff, o.a.) zu erläutern und durch ggfs. Zertifikate zu belegen. I 4.6 Vorlage entsprechender Urkunden der Ärztekammer der für die Ausübung der Aufgaben vom Bieter/ Auftragnehmer bestellten Ärzte, die die Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ (bzw. Betriebsmedizin) führen dürfen. A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de