SaaS für sicheren Datenaustausch Referenznummer der Bekanntmachung: 21/077
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SaaS für sicheren Datenaustausch
Gegenstand des Vertrages sind Cloud-Computing Leistungen für den sicheren Austausch von Dateien über das Internet
30459 Hannover
Gegenstand des Vertrages sind Cloud-Computing Leistungen für den sicheren Austausch von Dateien über das Internet
Dazu kann gehören:
- Einrichtung des Systems
- Datenmigration
- Überlassung von Standardsoftwar in einer Cloud-Umgebung
die Pflege, Support und die Weiterentwicklung der Software und Systeme für die Bereitstellung des Vertragsgegenstandes,
das sorgfältige Umsetzen von Updates erst nach umsichtiger Prüfung und rechtzeitigem Ausräumen von Wechselwirkungen oder Störungen der IT-Infrastruktur des Auftraggebers und der Nutzer.
- Infrastruktur as a Service - Betrieb von Infrastrukturleistungen
- Export der Benutzer und Gruppen
- PT-Customizing
- PT-Schulung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Verpflichtung
Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe dem
Bieter: _____________________________________
die oben genannte Leistung zu erbringen.
Hierzu erklären wir, dass uns die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrages zur Ver-fügung stehen. Diese Pflicht besteht auch für einen Rückgriff auf fremde Ressourcen konzernver-bundener Unternehmen.
Der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer erklärt, bei der Ausführung des Auftrags im Inland gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
1. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Geset-zes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Arti-kel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindes-tentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Beantwortung des Fragenkatalogs:
3 Fragenkatalog
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Eignung sind vom Bieter gemäß Nummer 2.25 der Vergabeunterlage zu beantworten.
Die Anforderungen sind speziell im Hinblick auf das betroffene Marktsegment zu beantworten (ein Verweis auf ein anderes Dokument, z.B. eine Bilanz, ist nicht zulässig und führt zur Abwer-tung) und ermöglichen der Vergabestelle eine Entscheidung darüber, ob der Bieter die Eignung ge-mäß §§ 44 ff. VgV besitzt.
Eine Nicht-Erfüllung der Anforderungen gemäß §§ 44 ff. VgV führen zum Ausschluss des Bieters wegen Ungeeignetheit.
Neu gegründete Unternehmen, die die geforderten Nachweise oder Angaben noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller, wirtschaftlicher sowie in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Als geeignet gilt:
- wer alle A-Kriterien erfüllt,
- bei den B-Kriterien, die dort genannte Mindestpunktzahlen von 5 Punkten erreicht
1.1 Informationskriterium
Geben Sie Namen, Gründungsjahr und Gesellschafts-form Ihres Unternehmens an.
1.2 Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl
Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar. Antworten können auch auf einem ge-sondertem Blatt erfolgen (sofern notwendig).
Zielerfüllungsgrad:
0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsge-genstand
4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leis-tungsgegenstand
8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung des Unterneh-mens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebe-nen Leistungsgegenstand
Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.
1.3 Informationskriterium
Wo ist der Hauptsitz Ihres Unternehmens? In welchen Orten besitzen Sie Niederlassungen?
2.1 Informationskriterium
Geben Sie den Jahresumsatz (in Euro) Ihres Unterneh-mens jeweils für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
2.2 Informationskriterium
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei (3) Jahre.
3.1 Ausschlusskriterium
Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auf-traggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
3.2 Ausschlusskriterium
Subdienstleister haben ihren Firmensitz innerhalb der EU.
3.3 Ausschlusskriterium
Der Auftragnehmer muss bei der Entwicklung und beim Betrieb des Systems die Anforderungen an die IT-Sicherheit nach BSI-Grundschutz (ISO 27001) durchgängig umsetzen. Die Anforderung kann durch Anwendung einer vergleichbaren Norm umgesetzt wer-den, wobei der Auftragnehmer die Nachweise über deren Vergleichbarkeit und Umsetzung zu führen hat. Sofern der Auftragnehmer bei der Leistungserbringung auf Unterauftragnehmer zurückgreift, so muss er den Nachweis führen, dass diese für die Erbringung ihrer jeweiligen Leistungsanteile einem entsprechenden IT-Sicherheitsmanagementsystem unterliegen.
3.4 Ausschlusskriterium
Der Software-Hersteller muss über Testierungen / Zertifizierungen verfügen, wie z.B. Cloud Computing (C5) des BSI; ISO/27001 oder vergleichbar. Das Zertifikat ist dem Angebot unter "Sonstiges" beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsbestätigung:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (nicht dem Endkunden) innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung (Abruf) den verbindlichen Liefertermin unter Bezugnahme auf die Bestellnummer und den Namen des Bearbeiters als Auftragsbestätigung per E-Mail an folgende Adresse:
[gelöscht]
mitzuteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYN7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.