I/ZWO Netzwerkkomponenten und WLan Ausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_000000026521
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
I/ZWO Netzwerkkomponenten und WLan Ausschreibung
Die enercity Netz GmbH betreibt über alle Standorte hinweg eine homogene LAN-Infrastruktur mit Netzwerkswitchen des Herstellers HPE Aruba. Die Netzwerkswitche werden mit den Hersteller-spezifischen Softwareprodukten verwaltet und überwacht. Ausgeschrieben wird die Netzwerkausstattung des neuen Verwaltungsgebäudes an der Glocksee (Projekt I/ZWO) .
Der Aufwand und die Begleitkosten für den Rollout und die Inbetriebnahme der neuen Netzwerkswitche soll so gering wie möglich sein. Die vorhandenen Verwaltungs- und Überwachungssysteme sollen weiterverwendet werden. Das vorhandene Produkt-spezifische Know-how der Netzwerkadministratoren und -Operatoren soll gesichert werden.
enercity AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover
Die enercity Netz GmbH betreibt über alle Standorte hinweg eine homogene LAN-Infrastruktur mit Netzwerkswitchen des Herstellers HPE Aruba. Die Netzwerkswitche werden mit den Hersteller-spezifischen Softwareprodukten verwaltet und überwacht. Ausgeschrieben wird die Netzwerkausstattung des neuen Verwaltungsgebäudes an der Glocksee (Projekt I/ZWO) .
Der Aufwand und die Begleitkosten für den Rollout und die Inbetriebnahme der neuen Netzwerkswitche soll so gering wie möglich sein. Die vorhandenen Verwaltungs- und Überwachungssysteme sollen weiterverwendet werden. Das vorhandene Produkt-spezifische Know-how der Netzwerkadministratoren und -Operatoren soll gesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 07.09.2021 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RC1G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.