Interessenbekundung LP 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 54-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 177-462422)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interessenbekundung LP 5-7
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag.
Die erwarteten Auslastungsgrade der vorhandenen Liegeplätze sind heute bereits erreicht. Für die Zukunft bedeutet das, dass rechtzeitig mit der Zurverfügungstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten begonnen werden muss. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kapazitäten im Bereich des Seehafen Cuxhaven erforderlich, um den Hafen wettbewerbsfähig zu erhalten und die Stadt Cuxhaven als Regionalzentrum weiter zu stärken. Dazu soll ein Lückenschluss zwischen Europakai und der Offshore-Basis Cuxhaven erfolgen. Hier sollen drei Hafenbereiche, jeweils bestehend aus Kaje und Terminalfläche mit davorliegendem Liegeplatz, entstehen. Die Hafenbereiche werden nachfolgend bezeichnet als "LIEGEPLATZ 5", "LIEGEPLATZ 6" und "LIEGEPLATZ 7" (zusammenfassend: "LIEGEPLÄTZE").
Die LIEGEPLÄTZE sind wasserrechtlich planfestgestellt. Niedersachsen Ports wird die LIEGEPLÄTZE bis zur Oberkante Sand fertigstellen und diese als Eigentümerin an die in dem dieser Interessenbekundung nachgelagerten Ausschreibungsverfahren zu ermittelnden Konzessionärinnen im Rahmen von Konzessionsverträgen (TERMINALKONZESSIONEN) zur Verfügung stellen. Der bedarfsgerechte Ausbau der bahnseitigen Erschließung sowie deren Finanzierung soll Gegenstand der Verhandlungen im anschließenden Vergabeverfahren sein. Die Wasserfläche, die Spundwand der Kaianlage und die außerhalb der LIEGEPLÄTZE befindliche Hafenbahninfrastruktur sind nicht Bestandteil der jeweiligen Konzession. Die LIEGEPLÄTZE müssen im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Die jeweilige Konzessionärin ist daher zum diskriminierungsfreien Betrieb der LIEGEPLÄTZE und der in den zu verhandelnden Konzessionsverträgen vertraglich vereinbarten Umschlaggeräte dauerhaft verpflichtet. Jedem interessierten Nutzer ist Umschlag zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen anzudienen.
Die jeweilige Konzessionärin hat Mindestumschlagkapazitäten (Umschlaggerät samt Zubehör und Personal) vorzuhalten, deren Umfang im Laufe des Vergabeverfahrens zu verhandeln ist.
Die Kostenschätzung von Niedersachsen Ports geht von Errichtungskosten von ca. 100 Mio. EUR / Liegeplatz (inkl. zu verteilender Gemeinkosten und Kosten für Kompensationsmaßnahmen) aus. Aus den Zahlungen, die Niedersachsen Ports von den zukünftigen Konzessionärinnen erhält, müssen die Errichtungskosten für die LIEGEPLÄTZE zu 100 % finanziert werden. Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE müssen (losweise) durch die jeweilige Konzessionärin zu 100 % im Rahmen einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung etwaiger berechtigter Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
Zur Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die vorbezeichneten TERMINALKONZESSIONEN hat sich Niedersachsen Ports entschieden, zunächst ein - dem eigentlichen Verfahren zur Vergabe der Konzessionen - vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und bereits dieses europaweit bekannt zu machen. Abweichend von dem Titel des hier ausgewählten Formularvordrucks bezieht sich diese Bekanntmachung daher nicht auf ein offenes Verfahren, sondern auf eine Marktkonsultation/Markterkundung i.S.d. Art. 58 der Richtlinie 2014/25/EU bzw. § 26 SektVO.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Deutsch
Deutsch und Englisch
Die Kommunikation im Rahmen des hier gegenständlichen Interessenbekundungsverfahren kann auch auf Englisch erfolgen.
Verbindliche Verhandlungs- und Verfahrenssprache in dem sich ggf. anschließenden Vergabeverfahren wird jedoch Deutsch sein.