Vorhaltung von Zaunmaterial für einen möglichen Ausbruch der ASP Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003572
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Vorhaltung von Zaunmaterial für einen möglichen Ausbruch der ASP
Bei der Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kommt es auf zügige und umfassende Maßnahmen an. Daher beabsichtigen die Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden im Rahmen des gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrums, für ein eventuelles Ausbruchsgeschehen im Bereich des gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrums die Vorhaltung und Lieferung eines Zaunes auszuschreiben. Ziel soll sein, dass unabhängig von Marktlage umgehend notwendige Maßnahmen vor Ort eingeleitet werden könnten.
Innerhalb des Gebietes des Tierseuchenkrisenzentrums (Landkreise Osterholz, Rotenburg, Stade, Cuxhaven und Verden)
Bei der Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kommt es auf zügige und umfassende Maßnahmen an. Daher beabsichtigen die Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden im Rahmen des gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrums, für ein eventuelles Ausbruchsgeschehen im Bereich des gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrums die Vorhaltung und Lieferung eines Zaunes auszuschreiben. Ziel soll sein, dass unabhängig von Marktlage umgehend notwendige Maßnahmen vor Ort eingeleitet werden könnten. Der Aufbau des Zaunes ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Es besteht die einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um Verlängerung des Vertrages um max. zwei weitere Jahre (längstens bis zum 31.01.2030).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Alternativ wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Eine vergleichbare Referenz über die Auslieferung oder Vorhaltung von Zaunmaterial für mindestens 25 km im Zeitraum vom 01.09.2016 - 31.08.2021 (Referenzvordruck).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.