Ausbau der Nette in Rhüden Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-032
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der Nette in Rhüden
Neubau der Nette im Stadtteil Rhüden der Stadt Seesen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 5 bis 9) sowie weitere Besondere Leistungen.
Stadtteil Rhüden 38723 Seesen
Die Gebietskooperation "Hochwasserschutz Innerste", vertreten durch den Landkreis Hildesheim beabsichtigt, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Aufweitung der Nette auf ein Abflussvermögen von 23 m3/s in der Ortslage Rhüden der Stadt Seesen.
Der Ausbauverband Nette hat die Planfeststellung für dieses Projekt beantragt. Hierzu wurden entsprechende Unterlagen mit Antrag vom 16.01.2020 beim Landkreis Goslar eingereicht. Es wird zurzeit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG in Verbindung mit §108 NWG und § 109 NWG durchgeführt.
Auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und des zu erteilenden Planfeststellungsbeschlusses sollen die Leistungsphasen 5 - 9 HOAI durchgeführt werden. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig und befindet sich in einem FFH-Gebiet.
Der auszubauende Gewässerabschnitt hat eine Länge von 1.395 m. Die Profilaufweitung erfolgt durch Sohlvertiefung und beidseitige Böschungsabgrabung.
Aufgrund der naturschutzfachlichen Anforderungen ist eine Gestaltung des Ausbauabschnitts mit Bermen und Strukturelementen vorgesehen. Zu diesen Elementen zählen unregelmäßige Blockstein-Strömungslenker, Findlinge und schwach überströmte Kiesbänke und Rauschen.
Weiterhin sind Sicherungsmaßnahmen an Sohle und Böschungen mit Wasserbausteinen vorgesehen.
Die im landschaftspflegerischen Begleitplan beschriebenen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu berücksichtigen.
Der Gewässerausbau zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit soll unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Gestaltungsaspekte erfolgen.
Weitere Informationen sind aus der Leistungs- und Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Pabsch & Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYY0G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.