Konrad 2 - Umladehalle ZEA_ZEB_TGA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 2 - Umladehalle ZEA_ZEB_TGA
Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird umgerüstet zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die BGE führt den Bau und den Betrieb für das Bergwerk Konrad durch.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau zweier Hallen, Bw. 201 Bauteil A Umladehalle (ZEA) und Bw. 201 Bauteil D Pufferhalle (ZEB), die zum Komplex der Umladeanlage gehören, nebeneinanderliegen und sich in einer Achse ein gemeinsames Fundament teilen. Beide Gebäude sind hier räumlich durch eine Fuge getrennt.
Der gesamte durch den Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, zu erbringende Liefer- und Leistungsumfang ist in der in nach dem Teilnahmewettbewerb versandten Aussgchreibungsunterlage festgeschrieben und beinhaltet folgende Rohbau- und Ausbauarbeiten:
- Erdarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Mauerarbeiten
- Fertigteilmontagen
- Erdung- und Blitzschutz
- Dachabdichtungs-, Fassaden-, Schlosser-, Maler-, Estrich-, Trockenbau-, Stahlbau-, Dekont- und Beschichtungsarbeiten-
- Einbauten des Strahlenschutzes wie Strahlenschutzfenster,-türen,- tore, Puffertunnel in Barytbetonbauweise)
- Planung und Errichtung der technischen Gebäudeausrüstung für Kontroll-und Konventionalbereiche und der Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) wie Aufzug, Krananlage Werkstatt, Werkstattausrüstung der Heißen Werkstatt
Nicht enthalten sind Löschanlagensysteme, die übergeordnete Gebäudeleittechnik, Sicherungs- und Zutrittskontrollsysteme.
Die in der Leistungsbeschreibung berücksichtigten Mengen sind überschlägig ermittelt, so dass in den Ausschreibungsunterlagen zur Angebotsaufforderung abweichende exakt ermittelte Mengen ausgewiesen sein können.
Als sicherheitstechnisch relevante Gebäude der kerntechnischen Anlage unterliegt deren Errichtung hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung und Dokumentation.
Salzgitter, Bleckenstedt
Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird umgerüstet zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die BGE führt den Bau und den Betrieb für das Bergwerk Konrad durch.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau zweier Hallen, Bw. 201 Bauteil A Umladehalle (ZEA) und Bw. 201 Bauteil D Pufferhalle (ZEB), die zum Komplex der Umladeanlage gehören, nebeneinanderliegen und sich in einer Achse ein gemeinsames Fundament teilen. Beide Gebäude sind hier räumlich durch eine Fuge getrennt.
Der gesamte durch den Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, zu erbringende Liefer- und Leistungsumfang ist in der nach dem Teilnahmewettbewerb versandten Ausschreibungsunterlage festgeschrieben und beinhaltet folgende Rohbau- und Ausbauarbeiten:
- Erdarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Mauerarbeiten
- Fertigteilmontagen
- Erdung- und Blitzschutz
- -Dachabdichtungs-, Fassaden-, Schlosser-, Maler-, Estrich-, Trockenbau-, Stahlbau-, Dekont- und Beschichtungsarbeiten-
- Einbauten des Strahlenschutzes wie Strahlenschutzfenster,-türen,- tore, Puffertunnel in Barytbetonbauweise)
- Planung und Errichtung der technischen Gebäudeausrüstung für Kontroll-und Konventionalbereiche und der Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) wie Aufzug, Krananlage Werkstatt, Werkstattausrüstung der Heißen Werkstatt
Nicht enthalten sind Löschanlagensysteme, die übergeordnete Gebäudeleittechnik, Sicherungs- und Zutrittskontrollsysteme.
Die in der Leistungsbeschreibung berücksichtigten Mengen sind überschlägig ermittelt, so dass in den Ausschreibungsunterlagen zur Angebotsaufforderung abweichende exakt ermittelte Mengen ausgewiesen sein können.
Bewerben sich mehr als fünf geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl der Bewertung der vorgelegten Referenzen erreicht haben.
- III.4 des Teilnahmeantrages (Referenzen)
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über vergleichbare Projekte, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 5 Jahren abgeschlossen und - zumindest in Teilen - abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen erkennen lassen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Erfahrungen/Kenntnisse über der Ausführung von wesentlicher Leistungen besitzt, die mindestens folgende Merkmale aufweisen müssen:
Merkmale Industriebau (Mindestanforderung Auftragswert > 30 Mio.€) Errichtung von Rohbauten für Industriebauten Die Referenzprojekte, die den geforderten Mindestauftragswert aufweisen und die Errichtung von Rohbauten für Industriebauten betreffen, werden hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem Punktsystem/Merkmalen bewertet:
Errichtung Dachbinder mit einer Länge ab 30m Spannweite: 2 Punkte Herstellung Gebäudeabdichtung - schwarze Wanne: 2 Punkte Tätigkeit auf einem Bergwerksgelände: 1 Punkt Tätigkeit auf einer kerntechnischen Anlage: 1 Punkt Es werden die fünf Referenzen gewertet, mit denen die höchste Punktzahl erreicht wird. Eine Referenz kann maximal 6 Punkte erreichen, so dass insgesamt 30 Punkte erreicht werden können.
Diese erzielte Gesamtpunktzahl geht als Auswahlkriterium in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein.
Bei Präqualifizierten Unternehmen, sind die gewählten Referenzen eindeutig zu benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Darstellung der Unternehmensstruktur
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (min 5 Mio. € für Personen und Sachschäden)
- Aktuelle Bankauskunft
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei Jahren mit vergleichbaren Leistungen
Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Erstellung von Industriegebäuden einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 60 Mio. € erzielt haben.
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über vergleichbare Projekte, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 5 Jahren abgeschlossen und - zumindest in Teilen - abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen erkennen lassen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Erfahrungen/Kenntnisse über der Ausführung von wesentlicher Leistungen besitzt, die mindestens folgende Merkmale aufweisen müssen:
Merkmale Industriebau (Mindestanforderung Auftragswert > 30 Mio.€) Errichtung von Rohbauten für Industriebauten Die Referenzprojekte, die den geforderten Mindestauftragswert aufweisen und die Errichtung von Rohbauten für Industriebauten betreffen, werden hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem Punktsystem/Merkmalen bewertet:
Errichtung Dachbinder mit einer Länge ab 30m Spannweite: 2 Punkte Herstellung Gebäudeabdichtung - schwarze Wanne: 2 Punkte Tätigkeit auf einem Bergwerksgelände: 1 Punkt Tätigkeit auf einer kerntechnischen Anlage: 1 Punkt Es werden die fünf Referenzen gewertet, mit denen die höchste Punktzahl erreicht wird. Eine Referenz kann maximal 6 Punkte erreichen, so dass insgesamt 30 Punkte erreicht werden können.
Diese erzielte Gesamtpunktzahl geht als Auswahlkriterium in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein.
Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig, z.B. ISO 19443) verfügen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde Falls keine Zertifizierung nach ISO 19443 besteht, muss das Qualitätsmanagement¬system des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen.
Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Regel KTA 1401 kann durch Vorlage einer Auftraggeber-Bescheinigung (Eignungsbestätigung gem. Regel KTA 1401) und/oder eine erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bewerbers und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Der Bewerber hat Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich des Industriebaus gemäß Ziffer III.2 des Teilnahmeantrages zu machen.
Referenzen > 30 Mio.€ - Rohbau für Industriebauten
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i.V.m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.