Lieferung von Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 178/21-COR/2021-03.400

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 184-478180)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV 2

Referenznummer der Bekanntmachung: 178/21-COR/2021-03.400
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen insgesamt 30.000.000 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Grundpositi-on) sowie zusätzlich optional weitere 9.000.000 Antigen-Tests (Bedarfsposition) beschafft werden. Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.

Beide Positionen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Ange-botsvordruck zu bepreisen. Ob die dort unter Pos. 2 anzubietende Bedarfsposition letztlich beauftragt wird, hängt von einem aktuell noch nicht absehbaren, zukünftig aber durchaus möglichem Mehrbedarf und damit einhergehenden Versorgungslücken ab. Die ausgeschriebene Menge der Grundposition wurde ausgehend von einer dreimal wöchentlich erfolgenden Testung von 1,5 Mio. Schülern in ganz Niedersachsen bis zum Ende des Jahres sowie einer täglichen Testung (fünf Wochentage) für die Woche nach Ende der Herbstferien kalkuliert. Hinzu kommen noch ca. 80.000 Tests pro Woche für die Beschäftigten der Landesverwaltung. Aktuell noch nicht absehbar ist jedoch bspw., ob sich die Anzahl der wöchentlichen Testungen z.B. aufgrund von einer steigenden Anzahl von Corona-Infizierten in den Schulen oder hohen Inzidenzen in vielen Regionen wieder erhöht. Zudem soll z.B. bei stattfindenden Klassenfahrten ebenfalls eine tägliche Testung erfolgen, was ebenfalls zu einem steigenden Bedarf führen würde. Derzeit ist aber nicht absehbar, ob und wie viele Klassenfahrten bis zum Ende des Jahres stattfinden werden.

Die Entscheidung über die Beauftragung der Bedarfsposition wird spätestens bis zum 30. November 2021 erfolgen. Pos. 1 des Angebotsvordrucks wird in jedem Fall beauftragt werden.

Der Auftrag ist in drei Mengenlose à 10 Mio. Stück für die Grundposition und 3 Mio. Stück für die Bedarfsposition aufgeteilt, es erfolgt eine Loslimitierung auf ein Los (vgl. Ziff. 1.9 dieser Leistungsbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck).

Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung (Karton) anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet, ein Gewicht von 18 kg nicht überschreitet und über DHL versandfähig ist. Die ent-sprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL sind zu berücksichtigen.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 184-478180

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren
Anstatt:

Keine/fehlende Angaben zu einem beschleunigten Verfahren.

muss es heißen:

Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Bekämpfung der Corona Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Einrichtungen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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