Ex-Post Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für den Neubau der Grundschule Fuhsestraße in Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0364-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für den Neubau der Grundschule Fuhsestraße in Hannover
Die Grundschule Fuhsestraße liegt im Stadtteil Leinhausen und wird als 3-zügige Ganztagsschule betrieben.
Aufgrund steigender Schülerzahlen, der Erweiterung des Standartraumprogramms der LHH und eines generellen
Sanierungsbedarfes der Schulgebäude wurde der Neubau als 4-zügigen Grundschule aus wirtschaftlichen
Gründen beschlossen.
Die Neubauplanung für die GS Fuhsestraße besteht aus drei miteinander verbunden Schulpavillons,
die verschiedene Funktionen, Fach- und allgemeine Unterrichtsräume, Verwaltung und Sporthalle, abbilden.
Der Neubau entsteht in zwei Bauabschnitten beim laufendem Schulbetrieb.
Insgesamt beträgt die BGF der Neubauplanung für die GS Fuhsestraße ca. 8.800 m².
Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf ca. 30 Mio. EUR brutto (KG 300-700) geschätzt.
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Hannover
Beauftragt werden sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung) HOAI 2021
sowie ggf. Besondere Leistungen in der Leistungsphase 8.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für den Neubau der Grundschule Fuhsestraße in Hannover
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64239
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf https://vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD52P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.