Vg. Schlepperliegeplätze Seehafen Emden Referenznummer der Bekanntmachung: 80-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vg. Schlepperliegeplätze Seehafen Emden
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee.
Emden ist ein bedeutender Ro-Ro-Hafen und leistungsstarker Universalhafen mit festen Standbeinen im Automobilumschlag, im Umschlag von Flüssiggütern, Forstprodukten, Baustoffen und von On- und Offshore-Windkraftanlagen. Jährlich werden hier ca. 6 Mio. Tonnen Güter umgeschlagen. Direkt am Fahrwasser der Ems und damit am seeschiffstiefen Wasser bieten große Erweiterungsflächen gute Zukunftsperspektiven.
Niedersachsen Ports beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung eines in ihrem Eigentum stehenden Anlegers als Schlepperliegeplatz zu vergeben. Der Anleger liegt im Außenhafen des Seehafen Emden im Bereich vor der Nesserlander Schleuse. An dem Anleger können bis zu vier Seeschiffsassistenzschlepper (im Folgenden: Schlepper) festmachen. Bei dem Anleger handelt es sich um einen Ponton, der über eine Fußgängerbücke zugänglich ist.
Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden im Weiteren unabhängig von dem jeweiligen Verfahrensstand als "Bieter" bzw. "Bietergemeinschaften" bezeichnet.
Seehafen Emden 26725 Emden
Niedersachsen Ports beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die exklusive Nutzung des vorbezeichneten Anlegers als Schlepperliegeplatz zu vergeben. Die Anzahl der verfügbaren Schlepperliegeplätze im Außenhafen Emden ist begrenzt, gleichzeitig gibt es aber einen Bedarf an kurzfristig verfügbaren Schleppern zur Aufrechterhaltung der Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs im Seehafen Emden. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Vermietung erfolgt, ergeben sich aus dem mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden Mietvertrag.
Mietbeginn der hier ausgeschriebenen exklusiven Vermietung ist frühestens der 01.01.2022.
Die zukünftige Mieterin hat zu garantieren, dass während der Vertragslaufzeit für die Anmietung der Schlepperliegeplätze mittels der von ihr im Seehafen Emden stationierten Schlepper parallele Anläufe von zwei tidegebundenen Wasserfahrzeugen (z.B. Autocarrier und Massengutfrachter) abgefertigt werden können. Zudem hat die Mieterin die für den Seehafen Emden erlassene Hafenbenutzungsvorschrift (HBV) sowie die in der Anlage 21 der HBV erlassenen Vorgaben für Seeschiffsassistenzdienstleistungen einzuhalten. Die HBV kann auf der Homepage von Niedersachsen Ports (https://www.nports.de/haefen/emden/) heruntergeladen werden.
Die zukünftige Mieterin ist hierbei verpflichtet, diese im Seehafen Emden stationierten Schlepper kurzfristig und 24/7 für den Einsatz im Seehafen Emden Kunden andienen zu können. Bereits gemäß der gültigen HBV für den Hafen Emden ist ein Schlepper 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche und 365 Tagen im Jahr mit einer Mannschaft betriebsbereit zu besetzen. Darüber hinaus muss die zukünftige Mieterin einen zweiten Schlepper innerhalb von 60 Minuten einsatzfähig bereitstellen können. Die weiteren im Seehafen Emden stationierten Schlepper der zukünftigen Mieterin müssen innerhalb von 90 Minuten mit einer Mannschaft besetzt werden können und einsatzfähig sein.
Mit der Verpflichtung der zukünftigen Mieterin soll sichergestellt werden, dass die von Niedersachsen Ports errichteten Schlepperliegeplätze auch tatsächlich zweckgemäß nur für Schlepper genutzt werden und die Kunden des Hafens von einer kurzfristigen Verfügbarkeit von Schleppern profitieren. Die Leichtigkeit und Sicherheit der Schiffsverkehre im Seehafen Emden soll somit von der Investition von Niedersachsen Ports in den Anleger maßgeblich profitieren.
Die zukünftige Mieterin erhält allerdings keinen Konkurrenzschutz im Seehafen Emden. Andere Schleppunternehmen können auch weiterhin ihre Dienstleistungen im Seehafen Emden anbieten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Niedersachsen Ports in ihren Häfen nach pflichtgemäßem Ermessen das Kontingent an Liegeplätzen für bestimmte Sondernutzungen wie z.B. auch das Kontingent an Schlepperliegeplätzen festlegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Der hier ausgeschriebene Anleger und damit die hier ausgeschrieben Schlepperliegeplätze stellen derzeit die einzigen ihrer Art im Außenhafen von Emden dar. Diese sind ohne Schleusenvorgang erreichbar und haben daher ggf. einen entsprechenden Standortvorteil. Im Außenhafen von Emden stehen derzeit keine weiteren vergleichbaren Schlepperliegeplätze zur Verfügung. Niedersachsen Ports befindet sich aber in der Prüfung, ob - vorbehaltlich der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und vorbehaltlich der Sicherung der Finanzierung - ein weiterer Anleger in vergleichbarer Lage realisiert werden kann.
Die zukünftige Mieterin wird mit dem dann abzuschließenden Mietvertrag verpflichtet, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherungen inkl. einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung sowie mit Einschluss des Haus- und Grundstückrisikos mit einer zu verhandelnden angemessenen Deckungshöhe abzuschließen. Die Mieterin wird auf Anforderung ferner verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung wegen Änderungen der Beschaffenheit des Gewässers i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes in vorzugebender Höhe abzuschließen.
Die Laufzeit des Mietvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die vorstehend angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf drei zu beschränken. Niedersachsen Ports kann dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
- Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes;
- Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume) und
- Aktualität der Referenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mit Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichungen von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind - bei Einhaltung der vorgebenen Maximal-Anzahl - möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen als Seeschiffsassistenzdienstleister (Betreiber von Schleppern) durch Einreichung von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind dauerhafte (mind. 3 Jahre) Repräsentanz in Seehäfen mit mind. 3 Schleppern für den Kundenkreis Seeschiff.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist eine Projektbeschreibung (mind. 5 DIN A4-Seiten) einzureichen, die mind. folgende Elemente enthält:
- Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt Kerngeschäft;
- Benennung der beabsichtigten Art und Typs der Schlepper, die am Anleger dauerhaft stationiert werden sollen (Datenblätter der Schlepper);
- Ausführungen zur Sicherstellung von Parallelanläufen von tidegebundenen Schiffen mit den im Seehafen Emden stationierten Schleppern gem. Mindestanforderung;
- Nachvollziehbare Darstellung des Einsatzkonzeptes für eine 24/7 Bereitschaft und kurzfristiger Besetzung der Schlepper (Mobilisierungszeiten) zur Sicherstellung der Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs im Emder Hafen und
- Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, mit denen die Schlepper besetzt werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der hier gegenständliche Mietvertrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen können unter dem in dieser Bekanntmachung genannten Link abgerufen werden. Alle von Niedersachsen Ports ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.
3. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.
Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Vergabeunterlagen via Kommunikationsfunktion auf der Vergabeplattform bei Niedersachsen Ports als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Hierbei sind eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine (elektronische) Kontaktadresse anzugeben. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.
4. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
5. Niedersachsen Ports wird nur solche Teilnahmeanträge berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform fristgerecht über das entsprechende Bietertool auf dem Vergabeportal eingegangen sind. Die Einreichung mittels der Kommunikationsfunktion des Vergabeportals, per E-Mail oder per Post ist nicht zulässig. Eine kurze Anleitung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages mit dem Bietertool ist unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abrufbar.
6. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor.
7. Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern.
8. Die geeigneten und ggf. in ihrer Anzahl auf drei begrenzten Bieter werden von Niedersachsen Ports zu einer oder mehreren Verhandlungsrunden aufgefordert. Es wird ein spezifischer Wettbewerb eröffnet. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Mietvertrag. Zur weiteren Verfahrensdarstellung wird auf das zur Verfügung gestellte Informationsmemorandum verwiesen.
9. Die Bieter werden ausdrücklich aufgefordert, die Liegeplätze und den Anleger nach Terminabsprache und auf Wunsch von Niedersachsen Ports nur im Beisein von deren Mitarbeitern zu besichtigen und vor Ort weiteren Informationsbedarf zu den örtlichen Gegebenheiten zu klären.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR45B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
§ 160 GWB; Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html