Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 und § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Besetzung der Einlegerposition auf dem Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 03-0801-538-65-BWE

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fhbwe.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Luftsicherheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 und § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Besetzung der Einlegerposition auf dem Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 03-0801-538-65-BWE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gemeinsame Ausschreibung für die 1) Erbringung von Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie

Kontrollen nach § 8 Abs. 1 LuftSiG für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, und 2) die Erbringung

von Kontrollen nach § 5 LuftSiG und Tätigkeiten des Auflegers / Einweisers ("Einlegerposition") für die

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ("NLStBV")

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg Lilienthalplatz 5 38108 Braunschweig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende

Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch.

Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate

Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen. Die geschätzten

Gesamtauftragswerte unter Ziff. II.2.6) und II.1.5) sind jeweils separat zu berücksichtigen.

Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im

Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:

- die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise

- die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes

verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie

- Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck,

Postsendungen und sonstigen Gegenständen.

Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen

an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1)

genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den

rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich

ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird auf ca. 14.000 Kontrollstunden

pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 56.000 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren

geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.920 Stunden pro Jahr und somit

auf insgesamt ca. 7.680 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Diese

Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten. Pandemie-bedingt wird der Betrieb aktuell

mit verringerter Besetzung geführt. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler

behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß §

8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt:

- die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen,

- die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und

Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten,

- die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-,

Waren- und Personenkontrollen

- teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben

- Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen

Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber

Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für

seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als

Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen

im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. In den Jahren 2018 und

2019 ergab sich ein Stundenabruf von jeweils rund 15.000 Stunden beim Dienstleister. Stunden für zusätzliche

Bewachungsmaßnahmen (5. Bulletpoint) sind hierin nicht enthalten. Diese Angaben sind Richtwerte, keine

Obergrenze. Der Abruf richtet sich nach den jeweiligen Betriebszeiten des Flughafens. Weitere Einzelheiten

enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterium / Gewichtung: 60%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die geschätzten Gesamtauftragswerte unter Ziff. II.2.6) und II.1.5) sind jeweils separat für den von der NLStBV

zu vergebenden Auftrag und den von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg zu vergebenden Vertrag zu

berücksichtigen.

Vertragsbeginn für beide zu vergebenden Aufträge ist voraussichtlich der 01. September 2021.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 062-158447
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 03-0801-538-65-BWE
Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 und § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Besetzung der

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/08/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge nach § 5 LuftSiG ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund

der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen (§ 47 Abs. 5 SektVO).

Das Verfahren ist als zweigestuftes Verfahren ausgestaltet. 1. Phase: Die NLStBV wird nach Ablauf der

Teilnahmefrist die Eignung der Bewerber prüfen, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben

(Eignungsprüfung). Geeignet sind nur solche Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen.

Die Eignungsprüfung erfolgt dabei anhand der Eignungskriterien und -belege, die in Ziffern III.2. der

Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind. Im Anschluss an die Eignungsprüfung

wählen die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH für ihren jeweiligen Auftrag die

Bewerber aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb).

Dabei können nur solche Bewerber ausgewählt werden, deren Eignung zuvor festgestellt wurde. Ausgewählt

wird entsprechend der Wertungsmatrix und den dort genannten objektiven und nicht-diskriminierenden

Auswahlkriterien. Die NLStBV fordert anschließend jeweils die vier bestplatzierten geeigneten Bewerber

(maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, ein Angebot abzugeben. Bei gleicher Punktzahl über eine

Rangposition erfolgt ein Entscheid per Los. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. 2. Phase: Die Auftraggeber wählen form- und fristgerecht eingereichte Angebote der ausgewählten

Bewerber anhand objektiver, nichtdiskriminierender Zuschlagskriterien aus.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6D5VU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2021

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