Rahmenvertrag über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b für die Bundesautobahnen Referenznummer der Bekanntmachung: 045-RV-KFZ/2021-03.331
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b für die Bundesautobahnen
Für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) in Hannover sollten Funkstreifenwagen weiß/blau (w/b) für die Bundesautobahnen beschafft werden.
Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b für die Bundesautobahnen.
Abrufberechtigt waren die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) sowie der Leistungsbeschreibung IT zu entnehmen.
Die Artikel wurden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellung abgerufen.
Hannover
Für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) in Hannover sollten Funkstreifenwagen weiß/blau (w/b) für die Bundesautobahnen beschafft werden.
Dem LZN oblag die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde konnte das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b für die Bundesautobahnen.
Abrufberechtigt waren die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) sowie der Leistungsbeschreibung IT zu entnehmen.
Die Artikel wurden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellung abgerufen.
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b für die Bundesautobahnen
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD5VP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/