EMC ISILON-Cluster
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochschule-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
EMC ISILON-Cluster
Lieferung ISILON-Speichersysteme inkl. Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Support und Suppor- und Softwareerweiterung bestehender Systeme
Die Hochschule nutzt derziet schon sehr erfolgreich DELL EMC Speichersysteme der Plattform ISILON. Dieser Auftrag dient der Erweiterung der Speicherkapazität sowie der Erweiterung bestehender Funktionalitäten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Hochschule nutzt derzeit schon sehr erfolgreich DELL EMC Speichersysteme der Plattform ISILON. Dieser Auftrag dient der Erweiterung der Speicherkapazität sowie der Supper- und Softwareerweiterung bestehender Funktionalitäten. Die Betrachtung oder der Vergleich von Speichersystemen anderer Hersteller wurde nicht durchgeführt, da nur ISILON-Systeme aus Kompatibilitätsgründen genutzt werden können. Der Hersteller DELL vertreibt seine Produkte weltweit über ein Netz von Partnerunternehmen, um eine direkte Betreuung der häufig mit speziellen Anforderungen konfrontierten Kunden vor Ort zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat DELL zusätzlich für bestimmte Kunden- bzw. Branchengruppen bevorzugte Partnerunternehmen definiert, die ein spezielles, auf die jeweilige Branche oder Kundengruppe abgestimmtes Know-How in die Zusammenarbeit einbringen. Der bevorzugte Partner für die Hochschule Osnabrück, sowie dedizierte Institute im Bereich Forschung und Lehre, ist die Concat AG, die bereits seit vielen Jahren hochkomplexe Server- und Storagelösungen, speziell auf die besonderen Bedürfnisse in dieser Branche abgestimmt, konzipiert, installiert und mit Serviceleistungen versieht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EMC ISILON-Cluster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.