Breitbandausbau Gewerbegebiete „Söhlstraße“ und „Munster Nord“ (Stadt Munster)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]59
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gewerbegebiete „Söhlstraße“ und „Munster Nord“ (Stadt Munster)
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung bis zum 25.01.2024. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Betriebe in Gewerbegebieten zuverlässige Bandbreiten von 1GB/s symmetrisch und mehr ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Breitbandverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Stadt Munster
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung bis zum 25.01.2024. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Betriebe in Gewerbegebieten zuverlässige Bandbreiten von 1GB/s symmetrisch und mehr ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Breitbandverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Bieter muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Der Landkreis Heidekreis hatte zur Umsetzung des Vorhabens zwei Möglichkeiten, entweder eine Eigen- oder eine Fremdrealisierung. Der Landkreis Heidekreis hat sich für eine Fremdrealisierung des Glasfaserausbaus im Wege eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in denjenigen Gebieten entschieden, in denen Marktversagen vorliegt und somit die öffentliche Hand tätig werden darf.
Die Bieter sind daher aufgefordert, ein verbindliches Angebot für den Ausbau der Gewerbe-gebiete abzugeben, dabei ist die Wirtschaftlichkeitslücke darzustellen. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält einen Förderbescheid zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke des Landkreises. Die Höhe der Beihilfe ist auf die Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke, die mit Schaffung der Versorgungslösung verbunden ist, begrenzt, wobei diese nicht höher als die Investitionskosten sein darf.
Zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke hat sich der Landkreis Heidekreis erfolgreich um Fördermittel beworben. Die Nebenbestimmungen der Bewilligungsbescheide von Bund und Land an den Heidekreis (siehe Anlage) werden im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides an den wirtschaftlichsten Anbieter weitergleitet und damit für diesen verbindlich.
Der Landkreis Heidekreis führte bis zum 18.07.2019 eine Markterkundung durch und ermittelte auf diese Weise die unterversorgten Adresspunkte in Munster für folgende Gewerbegebiete:
1. Munster Nord (Anzahl Gewerbebetriebe: 41) 2. Söhlstraße einschließlich Panzermuseum (Anzahl Gewerbebetriebe: 50) Das Projekt umfasst alle Gebäude, die aktuell noch unterversorgt im Sinne der Förderbedingungen sind und auch nicht innerhalb des im genannten Markterkundungsverfahrens genannten Frist ausgebaut werden.
Die Anzahl der Gewerbetriebe wurde zum 31.12.2020 erhoben und kann daher variieren. Der Umfang und die Lage der Gewerbegebiete ist den beigefügten Karten zu entnehmen.
Sofern Beihilfen in Form von Wirtschaftlichkeitslückenförderung gewährt werden, sollen diese ausschließlich zur Errichtung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum des Unternehmens steht. Der jeweilige Infrastrukturerrichter/Netzbetreiber erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandstruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA –Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren (ggf. weniger) zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für 15 Jahre (ggf. weniger) zu gewähren. Die genannten 15 ggf. weniger Jahre beginnen mit der einzureichenden Fertigstellungsmeldung.
Der Bieter hat die unterversorgten Adressen und dahinterstehenden Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungen sind möglich. Keine Gewährleistung auf Vollständigkeit von Seiten des Landkreises.
20172/10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Breitbandausbau Gewerbegebiete „Söhlstraße“ und „Munster Nord“ (Stadt Munster)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis spätesten 25.01.2024 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen - die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ort: nicht einschlägig, siehe VI.3).
Land: Deutschland