Software zur Digitalisierung des Personalwesens im Landkreis Uelzen Referenznummer der Bekanntmachung: IT-V.2021.20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Digitalisierung des Personalwesens im Landkreis Uelzen
Software zur Digitalisierung des Personalwesens im Landkreis Uelzen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Software für Personalwirtschaft, Personalorganisation und Personalmanagement im kommunalen Bereich des Landkreises Uelzen und dessen kreisangehörige Gemeinden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das angebotene System muss folgende Mindestanforderungen (KO-Kriterien) erfüllen:
- Datensicherung bei Versagen des Systems
- Referenzen (mind. 2 Niedersächsische Kommunalverwaltungen im Produktivbetrieb)
- Alle erfassten Daten müssen exportfähig sein
- DSGVO-Konformität
- Implementierung einer durchgreifenden Schnittstelle zu Enaio (Optimal Systems GmbH)
- Kompatibilität mit Zeiterfassungsterminals MIFARE DESFire Technologie
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.