Entsorgung krankenhausspezifischer Abfälle (ASN 18 01 04) Referenznummer der Bekanntmachung: F3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung krankenhausspezifischer Abfälle (ASN 18 01 04)
Für insgesamt ca. 2250 Tonnen krankenhausspezifischen Abfall (ASN 18 01 04) aus den klinischen Standorten und einer Laufzeit von 2 Jahren soll ein Entsorgungskonzept angeboten werden, das die Verwertung der Abfälle gewährleistet. Der Abfall enthält derzeit auch spitze, scharfe Gegenstände (ASN 18 01 01), da eine Trennung der Abfallarten bisher nicht erforderlich ist. Außerdem ist eine gemeinsame Entsorgung von Altmedikamenten (ASN 18 01 09) im begrenzten Umfang vorgesehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für insgesamt ca. 2250 Tonnen krankenhausspezifischen Abfall (ASN 18 01 04) aus den klinischen Standorten und einer Laufzeit von 2 Jahren soll ein Entsorgungskonzept angeboten werden, das die Verwertung der Abfälle gewährleistet. Der Abfall enthält derzeit auch spitze, scharfe Gegenstände (ASN 18 01 01), da eine Trennung der Abfallarten bisher nicht erforderlich ist. Außerdem ist eine gemeinsame Entsorgung von Altmedikamenten (ASN 18 01 09) im begrenzten Umfang vorgesehen.
Eine Sortierung oder stoffliche Verwertung von Abfällen des AVV 180104 ist unter hygienischen Gesichtspunkten grundsätzlich zu untersagen. Eine Ausnahme wäre allenfalls möglich, wenn die zuständige Behörde ausdrücklich bestätigt, dass die Anforderungen des Arbeitsschutzes beachtet werden und allen mit Blut und menschlichen Ausscheidungen verbundenen Risiken Rechnung getragen wird.“ (Quelle: „Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ aus der LAGA-Richtlinie).
Bei der Abgabe des Angebotes ist zu beschreiben, welchen Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg die Abfälle gehen und in welchen Anlagen (Typ, Standort, Betreiber, Kurzbeschreibung) die Verwertung erfolgt. Bei der Abgabe des Angebotes sind außerdem die Leistungsmerkmale der Entsorgungsbehälter, insbesondere der Presscontainer zu beschreiben (siehe Anlagen).
Die Abgabe der Angebote erfolgt anhand der u.a. entsorgungsspezifischen Daten.
Die angebotenen Mengen und Abholungen können Schwankungen unterliegen, da es sich um Durchschnittswerte der vergangenen Jahre handelt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht von einer Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.