Unterhalts-, Grund und Glasreinigung im Schulzentrum Steinkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 161637-2021-DE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinkirchen
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4142 / 899-160
Fax: +49 4142 / 899-260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luehe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund und Glasreinigung im Schulzentrum Steinkirchen
Die Samtgemeinde Lühe hat die Leistungen der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude des Schulzentrums Steinkirchen gemäß VgV zum 01.08.2021 vergeben. Die Vergabe erfolgte nach Auftragslosen wie nachfolgend beschrieben.
Unterhalts- und Grundreinigung
Steinkirchen
Unterhalts- und Grundreinigung Schulzentrum Steinkirchen
Reinigungsfläche: ca. 8 200 m².
Glasreinigung
Steinkirchen
Glasreinigung im Schulzentrum Steinkirchen
Reinigungsfläche: ca. 2 184 m².
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22045
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22045
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.