Perspektivpapier Seehafen Brake Referenznummer der Bekanntmachung: BL 10-08

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FRET4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FRET4
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Perspektivpapier Seehafen Brake

Referenznummer der Bekanntmachung: BL 10-08
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Hafen, der durch Schnelligkeit, Flexibilität und eine breite Dienstleistungspalette erfolgreich seine Nischenfunktion zwischen den großen europäischen Universalhäfen einnimmt.

Mit diesem Verfahren soll die Erstellung eines Perspektivpapiers für den Seehafen Brake beauftragt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Hafen, der durch Schnelligkeit, Flexibilität und eine breite Dienstleistungspalette erfolgreich seine Nischenfunktion zwischen den großen europäischen Universalhäfen einnimmt. Unter anderem durch seinen AGRI-Terminal hat er eine hohe Bedeutung für die Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Futtermitteln in der Region. Auch dient er als wichtige Drehscheibe für Forstprodukte wie Zellulose und Holz sowie Güter des Stahl- und Eisensegments und Projektladung.

Mit diesem Verfahren soll die Erstellung eines Perspektivpapiers für den Seehafen Brake beauftragt werden. Als Perspektivpapier für den Seehafen Brake wird in Anlehnung an das Papier des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsische Seehäfen "Der Hafen Niedersachsen 2020 - ein Perspektivpapier" bzw. das "Perspektivpapier - Der Hafen Niedersachsen 2025" ein Hafenentwicklungskonzept verstanden.

Der Auftragnehmer hat im Rahmen des hier ausgeschriebenen Perspektivpapieres eine Studie zu erstellen, die die Maßnahmen zur Sicherung des Status quo sowie zur langfristigen Entwicklung und dauerhaften Stärkung des Seehafen Brake beschreibt. Der Prognosehorizont ist auf 2025 und 2035 avisiert. Jedoch können im Rahmen des Bearbeitungskonzeptes Vorschläge zum Prognosehorizont gemacht werden. Dabei sind von dem Auftragnehmer Entwicklungsprognosen aufzustellen und verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten sowie aus wirtschaftlicher, städtebaulicher und ökologischer Sicht zu bewerten. Im Anschluss sind Handlungsempfehlungen auszuarbeiten und darzustellen.

Neben der klassischen Zielsetzung, mithilfe dieses Papiers die mittelfristigen strategischen Ausrichtungen des Seehafens Brake, seine künftigen Schwerpunkte festzulegen sowie seine vorhandenen Potentiale noch weiter auszuschöpfen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens zu steigern, sollen auch aktuelle Themen- und Fragestellungen, die die Zukunft des Hafens voraussichtlich prägen werden, behandelt werden.

Ein Hafen ist durch die Zusammenarbeit vielfältiger Akteure geprägt. Mithilfe eines Dialogs mit der Hafenwirtschaft und anderen Stakeholdern sollen die Ergebnisse erarbeitet und erörtert werden. Damit wird beabsichtigt, ein ganzheitliches, objektives Grundlagenpapier zu entwickeln, das sowohl als Entscheidungshilfe als auch als Argumentationsgrundlage für zukünftige Entwicklungen durch die beteiligten Akteure getragen und verstanden wird.

Allgemein sind für die Erbringung der Leistung folgende Arbeiten auszuführen:

a) Beschreibung der Ist-Situation für die einzelnen Planbereiche (Umschlagszahlen, Infrastruktur, Flächen, Kunden, Marktsituation etc.),

b) Bewertung und Analyse der Ist-Situation für die einzelnen Planbereiche,

c) Perspektivische Betrachtung mithilfe von teilweise noch zu erstellenden und teilweise bereits vorhandenen Prognosen und Marktanalysen und anderer bedeutsamer Untersuchungen (z.B. Umschlagsprognosen, Verkehrsaufkommen, Entwicklungen Modal Split etc.),

d) Befragung von Stakeholdern, potentiellen Kunden/zukünftigen Stakeholdern und durchgängiger Austausch zur Erhöhung der Akzeptanz (Workshops, Zwischen- und Abschlusspräsentationen) und

e) Formulieren einer vollumfänglichen Ausfertigung des Perspektivpapiers und einer für die Öffentlichkeit bestimmten Fassung gemäß den Corporate Design-Vorgaben.

Für die Vergabe des hier gegenständlichen Auftrags bestehen keine gesetzlichen oder haushaltsrechtlichen Ausschreibungspflichten. Niedersachsen Ports hat sich dennoch entschieden, den vorliegenden Auftrag freiwillig und ohne Präjudiz im Rahmen eines diskriminierungsfreien, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Um ein größtmögliches Maß an Transparenz sicherzustellen, soll das Verfahren auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) sowie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die dort getroffene Auswahl (Vergabeordnung: Sektorenverordnung, Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) nicht die tatsächliche Rechts- und Sachlage darstellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Niedersachsen Ports behält sich vor, nach Prüfung der Eignung der Bieter die Anzahl der Bieter, die zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots aufgefordert (und die später ggf. zu Verhandlungen eingeladen) werden, auf mind. drei, max. fünf zu begrenzen. Sollte Niedersachsen Ports die Anzahl der zu Verhandlungen einzuladenden Bieter begrenzen wollen, wird Niedersachsen Ports die Bieter auswählen, die die gestellten Eignungsvoraussetzungen zur technischen Leistungsfähigkeit am besten erfüllen. Niedersachsen Ports kann dies anhand einer Bewertung der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen:

- Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):

1. Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Auftrags;

2. Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichten Referenzen);

3. Aktualität der Referenzen;

4. Dargelegte "erweiterte Fachkunde".

- Personalausstattung

- und Methodik bei vergleichbaren Aufgabenstellungen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

Niedersachsen Ports behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.

Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:

a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.

b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen(EG) 881/2002 und, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

d) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.

e) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Niedersachsen Ports behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.

a) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

b) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

Vergleichbar ist Umsatz, der durch die Erstellung von Gutachten/Stellungnahmen/Studien über bzw. zu Häfen erwirtschaftet worden ist.

Es wird klargestellt, dass die Höhe des entsprechenden Umsatzes keine Mindestanforderung darstellt.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:

c) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

d) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Je Bieter bzw. Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter eingereicht werden. Niedersachsen Ports behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern.

Es wird klargestellt, dass im Fall einer Bietergemeinschaft die Angaben gem. lit. a) nur einmal je Bietergemeinschaft einzureichen sind. Die Angaben gem. lit. b) und c) sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen.

a) Vorlage von mindestens einer und maximal drei Referenzen über vergleichbare Projekte aus den letzten zehn Jahren unter Angabe des Umsatzes des jeweiligen Projektes sowie eines Ansprechpartners bei dem ehemaligen Auftraggeber.

Vergleichbar sind Referenzen, über die Erstellung von Gutachten/Stellungnahmen/Studien über Häfen. Mit den eingereichten vergleichbaren Referenzen sind Erfahrungen mit den nachstehend aufgeführten Aspekten nachzuweisen:

- Marktanalysen, Chancen, Perspektiven

- Ausarbeitung und Empfehlung für Maßnahmen zur Erhaltung des Ist-Zustandes und der langfristigen Entwicklung und

- Betrachtung von wirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten.

Es wird klargestellt, dass die vorstehend aufgeführten Erfahrungsbereiche nicht zwingend Inhalt einer einzelnen Referenz sein müssen, sondern auch durch mehrere vergleichbare Referenzen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden können.

Niedersachsen Ports weist ausdrücklich darauf hin, dass Referenzen ohne Aussagekraft wie nicht eingereichte Referenzen gewertet werden. Wird keine aussagekräftige Referenz eingereicht bzw. wird mit der/den eingereichten Referenz/en nicht die o. g. Fachkunde nachgewiesen, sind die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt und der Bieter wird ausgeschlossen. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, werden die Referenzen in der in dem Teilnahmeantrag gewählten Reihenfolge betrachtet und ggf. bei einer etwaigen Reduktion der Bieterzahl gewertet.

Mit den/der einzureichenden Referenz/en können die Erfahrungen und die Fachkunde des Bieters in Bezug auf Mengenentwicklungen in der Hafenwirtschaft, maritime Trends, Schifffahrt und Logistik, Modal Split sowie Hafeninfrastruktur nachgewiesen werden. Diese "erweiterte Fachkunde" wird bei einer etwaigen Reduktion der Bieterzahl berücksichtigt werden.

b) Erklärung über die Beschäftigtenzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020, jeweils am Stichtag (01.07.)) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und ihre Aufteilung in für die Aufgabenstellung relevanten Berufsgruppen

c) Erklärung über die beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorhandene auftragsrelevante Vernetzung in Fachkreisen und über die angewandte Methodik bei vergleichbaren Aufgabenstellungen..

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Im Verfahren zugelassen sind

a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Erstellung eines Perspektivpapiers für den Seehafen Brake. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit diese keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft Mitgliedern haften im Auftragsfall für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Soweit fremdsprachige Bescheinigungen eingereicht werden, ist unaufgefordert eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

2. Die teilnehmenden Unternehmen werden - unabhängig von dem Verfahrensstadium - in dieser Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen als "Bieter" bzw. "Bietergemeinschaft" bezeichnet. Soweit keine Unterscheidung erforderlich ist, werden Bieter und Bietergemeinschaften auch unter den Begriff "Bieter" subsumiert.

3. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.

4. Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen werden den Bietern auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Alle von Niedersachsen Ports ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des entsprechenden Projektraumes verpflichtet.

In den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters, werden nicht Vertragsbestandteil. Hiervon ausgenommen sind die in dem Zuschlagschreiben ggf. genannten Verhandlungsprotokolle.

5. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich über die Kommunikationsfunktion des Projektraums auf dem Deutschen Vergabeportal hinzuweisen. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports ([gelöscht]) zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.

Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Hierbei sind eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine (elektronische) Kontaktadresse anzugeben. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.

6. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.

7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

8. Die Bieter haben die Teile ihres jeweiligen Teilnahmeantrages/Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann das zuständige Gericht gegebenenfalls von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in die Angebotsunterlagen ausgehen.

9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.

10. Niedersachsen Ports wird nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen zum Teilnahmeantrag/Angebot nach- bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise anfordern.

11. Ablauf des Verfahrens

a) Teilnahmewettbewerb

Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, in Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.

Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen einzuladenden geeigneten Bieter auf mind. drei, max. fünf zu begrenzen.

b) Verhandlungen und Aufforderung zum Angebot

Die geeigneten (ggf. in ihrer Anzahl begrenzten) Bieter werden von Niedersachsen Ports zu Verhandlungen eingeladen.

Im Rahmen der Verhandlungen werden den Bietern weitere Unterlagen (z.B. konkrete Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen) zur Verfügung gestellt.

Nach Abschluss der Verhandlungen wird Niedersachsen Ports die Bieter unter Übersendung der finalen Vertragsunterlagen und Mitteilung der Wertungskriterien zur Abgabe eines Angebotes auffordern.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FRET4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2021

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