LK - Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2021-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
LK - Gebäudereinigung
Unterhaltsreinigung
3 kreiseigene Schulen inkl. Sporthallen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung für 3 kreiseigene Schulen inkl. Sporthallen des Landkreises Hameln-Pyrmont für den Zeitraum von 3 Jahren (01.02.2022 bis 31.01.2025). Die Leistung umfasst eine Bodenfläche von ca. 36.600 qm.
Der Auftraggeber behält sich eine Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 31.1.2026, vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke.
Eine Kopie des Meisterbriefs oder ein anderer vergleichbarer Nachweis der Fachkunde. Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben.
Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte in der Kalkulation vorgesehen ist).
Nachweis über bestehende Versicherungen in angegebener Höhe (siehe Besondere Vertragsbedingungen) oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen absichern würde (Im Auftragsfall ist eine bestehende Versicherung spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen).
Nachweise über Zertifizierungen (DIN EN ISO 9000 ff, RAL-Gütezeichen o. ä.) (Das Fehlen stellt jedoch keinen Ausschlussgrund dar).
Für alle geforderten Nachweise oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind gemäß § 48 VgV Eigenerklärungen ausreichend. Sofern in der jeweiligen Bestätigung eine Gültigkeitsdauer angegeben wird, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung am Tag der Angebotsöffnung nicht älter als 3 Monate sein.
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB, Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Deckungsbestätigung der Haftpflichtversicherung über 3 Mio. € Personen- und Sachschäden, 50.000 € Abwasserschäden und 50.000 € Obhuts- und
Bearbeitungsschäden, bezogen auf die Leistung (im Auftragsfall: Nachweis
spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung)
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Referenznachweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0024. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]