4721E03240 - Konzepte der Regionalentwicklung bei Großprojekten im nationalen und internationalen Vergleich - Lehren für das Standortauswahlverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4721E03240

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=414365
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=414365
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

4721E03240 - Konzepte der Regionalentwicklung bei Großprojekten im nationalen und internationalen Vergleich - Lehren für das Standortauswahlverfahren

Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4721E03240
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE hat zum Ziel, „eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann“ (§ 5 Absatz 1 StandAG). Was hier wie eine Folge von Notwendigkeiten klingt, beinhaltet tatsächlich einen Konflikt zwischen der nationalen Aufgabe der Errichtung eines Endlagers einerseits und regionalen Interessen andererseits, der vermutlich nicht vollständig aufgelöst werden kann. Durch sorgfältig konzipierte und umgesetzte Maßnahmen der Regionalentwicklung kann er jedoch abgemildert werden, so dass gesamtgesellschaftlich eine Wahrnehmung der letztlich betroffenen Region als Verantwortung übernehmend gelingen und eine Tolerierbarkeit bei den regional Betroffenen erzielt werden kann.

Vor diesem Hintergrund sollten möglichst frühzeitig im Gesamtverfahren Grundlagen ausgearbeitet werden, wie an regionale Bedürfnisse angepasste Konzepte aussehen könnten. Dafür richtet das BASE in jeder nach § 14 Absatz 2 StandAG zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregion eine Regionalkonferenz nach § 10 StandAG ein, die u.a. für die Erarbeitung von Konzepten zur Förderung der Regional-entwicklung zuständig ist. Die Regionalkonferenzen werden in einer bedeutenden Phase im Rahmen des Suchverfahrens eingerichtet. Denn mit der Einberufung von Regionalkonferenzen und der Bestimmung von Regionen zur übertägigen Erkundung wird es zunehmend konkret, welche Region potentiell als Standortregion in Frage kommt. Es ist anzunehmen, dass sich das auch auf das Interesse der lokalen Bevölkerung und verschiedener Interessengruppen, sich in das Verfahren einzubringen, auswirken wird. Die Regionalkonferenzen sind das zentrale Forum, in dem die in der Region betroffenen BürgerInnen beteiligt sind.

Wie aber könnten Regionalkonzepte entwickelt werden, die die Bedürfnisse und Potentiale der Region berücksichtigen? Diese Frage leitet das Forschungsvorhaben an. Zur Beantwortung der Fragestellungen wird zunächst der Forschungsstand aufgearbeitet, wobei der Fokus auf Regionalentwicklung im Kontext von konflikthaften Strukturwandelprozessen liegen sollte (Literaturrecherche). Zudem werden anhand von mindestens zwei vertiefenden Fallstudien Erfahrungen zur Regionalentwicklung erfasst und ausgewertet (Dokumentenanalyse, Interviews mit PlanerInnen, AnwohnerInnen, VertreterInnen von Interessengruppen und Behörden o. ä.).

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Regionalkonferenzen eine Grundlage an die Hand zu geben, wie sie bei der Entwicklung der Regionalkonzepte vorgehen könnten, auf welche Anforderungen (z. B. der Raumplanung) dabei mindestens zu achten ist und wie die verschiedenen Interessengruppen in den Entwicklungsprozess eingebunden werden könnten. Die Entwicklung von konkreten Maßnahmen ist dabei nicht Teil des Vorhabens.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE hat zum Ziel, „eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann“ (§ 5 Absatz 1 StandAG). Was hier wie eine Folge von Notwendigkeiten klingt, beinhaltet tatsächlich einen Konflikt zwischen der nationalen Aufgabe der Errichtung eines Endlagers einerseits und regionalen Interessen andererseits, der vermutlich nicht vollständig aufgelöst werden kann. Durch sorgfältig konzipierte und umgesetzte Maßnahmen der Regionalentwicklung kann er jedoch abgemildert werden, so dass gesamtgesellschaftlich eine Wahrnehmung der letztlich betroffenen Region als Verantwortung übernehmend gelingen und eine Tolerierbarkeit bei den regional Betroffenen erzielt werden kann.

Vor diesem Hintergrund sollten möglichst frühzeitig im Gesamtverfahren Grundlagen ausgearbeitet werden, wie an regionale Bedürfnisse angepasste Konzepte aussehen könnten. Dafür richtet das BASE in jeder nach § 14 Absatz 2 StandAG zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregion eine Regionalkonferenz nach § 10 StandAG ein, die u.a. für die Erarbeitung von Konzepten zur Förderung der Regional-entwicklung zuständig ist. Die Regionalkonferenzen werden in einer bedeutenden Phase im Rahmen des Suchverfahrens eingerichtet. Denn mit der Einberufung von Regionalkonferenzen und der Bestimmung von Regionen zur übertägigen Erkundung wird es zunehmend konkret, welche Region potentiell als Standortregion in Frage kommt. Es ist anzunehmen, dass sich das auch auf das Interesse der lokalen Bevölkerung und verschiedener Interessengruppen, sich in das Verfahren einzubringen, auswirken wird. Die Regionalkonferenzen sind das zentrale Forum, in dem die in der Region betroffenen BürgerInnen beteiligt sind.

Wie aber könnten Regionalkonzepte entwickelt werden, die die Bedürfnisse und Potentiale der Region berücksichtigen? Diese Frage leitet das Forschungsvorhaben an. Zur Beantwortung der Fragestellungen wird zunächst der Forschungsstand aufgearbeitet, wobei der Fokus auf Regionalentwicklung im Kontext von konflikthaften Strukturwandelprozessen liegen sollte (Literaturrecherche). Zudem werden anhand von mindestens zwei vertiefenden Fallstudien Erfahrungen zur Regionalentwicklung erfasst und ausgewertet (Dokumentenanalyse, Interviews mit PlanerInnen, AnwohnerInnen, VertreterInnen von Interessengruppen und Behörden o. ä.).

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Regionalkonferenzen eine Grundlage an die Hand zu geben, wie sie bei der Entwicklung der Regionalkonzepte vorgehen könnten, auf welche Anforderungen (z. B. der Raumplanung) dabei mindestens zu achten ist und wie die verschiedenen Interessengruppen in den Entwicklungsprozess eingebunden werden könnten. Die Entwicklung von konkreten Maßnahmen ist dabei nicht Teil des Vorhabens.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie

beinhaltet u. a. die Regelungen:

- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder

Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)

- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.

- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters

grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/11/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zwei Vertreter der Auftraggeberin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2021

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