Bertha-von-Suttner-Oberschule; Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV_TNW-23/5-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bertha-von-Suttner-Oberschule; Generalplanung
Mit dem Grundsatzbeschluss "Zukunft Schule in Osnabrück 2020 - 2030" wurde vom Rat der Stadt Osnabrück beschlossen, die vorhandenen Haupt- und Realschulen zu vierzügigen Oberschulen umzuwandeln. Die Stadt Osnabrück beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die "Bertha-von-Suttner-Oberschule" an einen Generalplaner zu vergeben.
Die Bertha-von-Suttner-Realschule (BvS) am Schulstandort Gottlieb-Planck-Straße soll zu einer vierzügigen Oberschule mit 24 allgemeinen Unterrichtsklassen, 12 Differenzierungsräumen und 12 Fachunterrichtsräumen ausgebaut werden.
Mensa, Pausenhalle und Sporthalle sind am Standort vorhanden und werden gemeinsam von der BvS und vom Graf-Stauffenberg-Gymnasium (GSG) genutzt. Zur Abdeckung des Raumprogramms müssen insbesondere 6 allgemeine Unterrichtsräume und die 12 Differenzierungsräume neu geschaffen werden. Daneben sind noch zusätzliche Fachunterrichtsräume/Vorbereitungsräume sowie Verwaltungsräume zu schaffen. Die Hälfte der allgemeinen Unterrichtsräume (12 AU) sowie die Schülerbibliothek und die Sprachlern-klasse werden im Bestandsgebäude untergebracht.
Der sich ergebende weitere Bedarf an Unterrichtsräumen, Fachklassen, Werkstätten und Verwaltung, wird in einem viergeschossigen Neubau untergebracht. Dieses Gebäude ersetzt das zweigeschossige zu kleine Erweiterungsgebäude aus den 1970er Jahren.
Die Gesamtinvestitionskosten (KG 200 - 700) für den Neubau eines Klassentraktes sowie Umbaumaßnahmen im Bestand werden auf brutto 14,0 Mio. EUR geschätzt.
49074 Osnabrück
Es werden Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
Leistungsphasen 1 bis 9,
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Leistungsphasen 1 bis 6,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI
Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 - 8
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragneh-mer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Referenzen Objektplanung = 50 %
Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung = 40 %
Referenzen Tragwerksplanung =10 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen berücksichtigt, bei denen die höchste Punktzahl erzielt wurde.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzuge-ben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weite-ren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfah-rensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bieter-gemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Sanierung, Modernisierung, Umbau, Erweiterung von Schulen).
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten für die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Tragwerksplanung).
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 1 - 8 innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Sanierung, Modernisierung, Umbau, Erweiterung von Schulen).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte 3.2 - 3.4. sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung)
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen
- Honorarzone
- Baukosten (brutto) aufgegliedert in Kostengruppen gemäß DIN 276
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen - auch in Bezug auf Ortsbesichtigungen - können unter:
https://vergabe.niedersachsen.de
gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YDC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.