Straßenplanungen Selsingen: Ortsdurchfahrt sowie nördliche und südliche Ortseinfahrt Referenznummer der Bekanntmachung: 06.6127.60
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selsingen
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27446
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.selsingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.assmann.info
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenplanungen Selsingen: Ortsdurchfahrt sowie nördliche und südliche Ortseinfahrt
Straßenplanungen Selsingen: Ortsdurchfahrt sowie nördliche und südliche Ortseinfahrt
Im Rahmen einer Gesamtplanung werden folgende Fachplanungsleistungen vergeben:
Verkehrsanlagen, HOAI §45 ff. - Lph 1-9
Ingenieurbauwerke, HOAI §§ 41 ff. - Lph 1-9
Technische Ausrüstung, HOAI §§53 ff., Anlagengruppe 4, Lph 1 -9
Vermessung, (HOAI, Teil 5, Anlage 1.4.4 Planungsbegleitende Vermessung)
Vermessung, (HOAI, Teil 5, Anlage 1.4.7 Bauvermessung)
Es sollen zunächst jeweils die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt werden (Stufe 1). Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 9 (Stufe 2) erfolgt in Abhängigkeit der Fördermittelzuweisungen und politischer Beschlüsse (stufenweise Beauftragung).
Bundesstraße 71 (Hauptstraße), 27446 Selsingen
Die Gemeinde Selsingen plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt sowie der nördlichen und der südlichen Ortseinfahrten in Selsingen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“. Die nördliche Ortseinfahrt liegt außerorts.
Hintergrund
Die Gemeinde Selsingen wurde mit ihrem Sanierungsgebiet im Ortskern „Selsingen-Mitte“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen.
Die Ortsdurchfahrt weist komplexe Funktionsschwächen des Verkehrssystems auf, die weit über das Fördergebiet hinausgehen. Die Bundesstraße 71 (Hauptstraße) bindet Selsingen an Zeven und Bremervörde an. Sie stellt im Süden die Verbindung in Richtung Rotenburg und weiter zur A1 her.
Über diese Straße wird der Hauptdurchgangsverkehr im Ort abgewickelt. Sie verläuft mitten durch das Hauptgeschäftszentrum der Gemeinde und prägt in diesem Sinne das Ortsbild maßgeblich mit. Die Verkehrsführung ist einspurig mit zusätzlichen Abbiegespuren im Bereich der größeren Kreuzungen. Die Hauptstraße entfaltet durch ein enormes Verkehrsaufkommen eine hohe West-Ost-Trennwirkung für das Ortszentrum. Sich aufstauender Verkehr führt zudem zu einer besonderen Lärm- und Umweltbelastung. Nur an zwei Stellen wird eine Querung für Fußgänger durch Ampelanlagen erleichtert.
Parallel zur Straße angelegte Stellplätze erzeugen zusätzliche Gefahrenpotenziale für Fußgänger und Radfahrer und schränken den Raum für letztgenannte Verkehrsteilnehmer deutlich ein. Ebenso die parallele Nutzung der ohnehin schmalen Seitenbereiche durch Fußgänger und Radfahrer (teilweise mit Beidrichtungsverkehr).
Aufgabenstellung
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen sind Zuwendungen aus dem Fördertopf der StBauF zur Finanzierung heranzuziehen. Zur Schaffung von Planungsgrundlagen, die auch grundlegend für die Fördermittelbeantragung und -abwicklung sind, sollen geeignete Fachplaner beauftragt werden.
Das Konzept setzt sich aus den folgenden Einzelmaßnahmen zusammen:
A: Ortsdurchfahrt Ortsmitte:
B: Ortsdurchfahrt Süd
C: Ortsdurchfahrt Nord:
Im Zuge dieser Einzelmaßnahmen sind u.a. folgende technische Maßnahmen vorgesehen:
- Planung von Geh- und Radwegen, sowie Stellplätzen
- Rückbau und Fahrbahnverringerungen
- Verbreiterung der Seitenräume
- Schaffung von Querungshilfen
- Verlegung und Rückbau von Bushaltestellen
- Erstellung von Mittelinseln (Bundesstraße)
- Neubau und Verlegung von Lichtzeichenanlagen
- Planung von Fußgängerüberquerungen
- Rückbau von Einmündungsbereichen
- Ggf. Planung von Kreisverkehren
- Im Zuge der Konzepterstellung ist zudem eine Abstimmung mit der Gemeinde Selsingen zum Zustand und evtl. beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen SW- und RW-Leitungen erforderlich.
Die geschätzten Kosten der Maßnahme belaufen sich aufgrund von Voruntersuchungen (grobe Schätzung auf rd. 7 Mio. EUR brutto.
Grober Ablauf-/ Zeitplan:
— 2022: Im Januar Beauftragung Gesamtplaner und Planungsbeginn
— Ab 2023: Bauliche Umsetzung
— Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2024
Verlängerungsoption nur für Lph 9.
- Prüfung des fristgerechten Eingangs der Bewerbungen
- Prüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Prüfung der Einhaltung von Mindestforderungen und Ausschlusskriterien
- Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 VgV durch Los getroffen werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
1.1) Angaben des Unternehmens/federführenden Büros. Nachweis: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister), sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.2) Bei Bewerbergemeinschaften: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen unter Punkt 1.2 anzugeben. Dem Teilnahmeantrag des federführenden Büros ist ergänzend folgendes beizufügen:
— Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe „Anl_BGE“ des Bewerbungsbogens),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
— Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, sofern die
Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.3) und 1.4) Bei Erteilung von Unteraufträgen ohne und mit Eignungsleihe: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe sind im Bewerbungsbogen anzugeben. Dem Teilnahmeantrag ist ergänzend beizufügen:
— Nachunternehmererklärung (siehe „Anl_NU“ des Bewerbungsbogens),
— im Falle mit Eignungsleihe: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Nachunternehmers, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
2.a) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
2.b) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs.1 AEntG;
2.c) Eigenerklärung über die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 48(8) VgV;
2.d) Eigenerklärung, Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
2.e) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2.3.1974 (BGBl. 1, S. 547) im Auftragsfall.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.1.a) Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung gemäß § 45 Abs. 1 (3) VgV. Bei Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Im Auftragsfall sind Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, gefordert. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erklärt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags verbindlich, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
3.1.b) Nachweis gem. § 45 Abs.4 (4) VgV – Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers für entsprechende Leistungen in den letzten 3
Jahren in Euro netto. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.2.a) Nachweis gem. § 46 Abs. 3 (2 u. 8) VgV – Erklärung über aktuell festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betraute Architekten/innen bzw.
Ingenieure/-innen. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen;
3.2.b) Berufliche Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV);
3.2.c) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV: 3 Referenzprojekte der letzten 8 Jahre für vergleichbare Leistungen. Die erforderlichen Mindestbedingungen,
Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Architekten bzw. Ingenieure gemäß den ausgeschriebenen Leistungsbildern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der „Bewerbungsbogen“ und die „Referenzbögen“ für die Referenzen 1 bis 5 zu verwenden.
Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen.
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen
bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5) Evtl. auftretende Fragen sind bis spätestens 5 Tage vor Schlusstermin in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3)
genannte Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform.
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die angegebene e-vergabe-Plattform einzureichen.
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, eine verkürzte Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) in Anspruch zu nehmen. Diese Frist gemäß § 17 Abs. 7 VgV reduziert sich in diesem für alle Bewerber von 30 Tagen auf 20 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).