Verbrauchsdatenerfassung von Wasserzählern im Netzgebiet der Purena GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.purena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbrauchsdatenerfassung von Wasserzählern im Netzgebiet der Purena GmbH
Die Purena GmbH beabsichtigt ein Dienstleistungsunternehmen mit der Durchführung der Verbrauchsdatenerfassung von Wasserzählern (Trinkwasserzähler und Absetzzähler) bei Tarif- und Geschäftskunden im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung in Ihrem Netzgebiet und im Netzgebiet von betriebsgeführten Gesellschaften zu beauftragen. Die Erfassung erfolgt in mehreren zeitlich gegliederten Portionen in definierten Netzgebieten. Der Auftrag erfolgt für 3 Erfassungszyklen für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verbrauchsdatenerfassung erfolgt für Trinkwasser- und Absetzzähler in 5 örtlich und zeitlich getrennten Ableseportionen je Auftragsjahr Jahr: Portion 1: 01.01 des Jahres, ca. 11.600 Zähler; 2 Kommunen; Region Hannover Portion 2: 01.03 des Jahres, ca. 7.100 Zähler; 3 Gemeinden; Landkreise Hildesheim, Helmstedt Portion 3: 01.07 des Jahres, ca. 21.800 Zähler; 2 Gemeinden; Landkreis Lüneburg, Stadt Lüneburg Portion 4: 01.09 des Jahres, ca.16.600 Zähler; 5 Gemeinden; Region Hannover Portion 5: 01.11 des Jahres, ca. 37.500 Zähler; 8 Gemeinden; Landkreise Hildesheim, Helmstedt, Goslar, Lüneburg, Stadt Helmstedt Die Leistungen umfassen: Die Übernahme der Ableseaufträge per EDV Schnittstelle vom Auftraggeber, Erfassung der Verbrauchsdaten mittels Kartenablesung (Kundenselbstablesung) für 2 Zyklen. Der dritte Zyklus kann als Kundenselbstablesung oder alternativ als Vor-Ort Ablesung durchgeführt werden. (Hard- und Software sind Auftragnehmer-seitig zu stellen), Einrichtung der EDV-Schnittstelle zum Auftraggeber, Datenerfassung und Hinterlegung einer Selbstablesekarte bei nicht ablesbaren Zählern sind vom Auftragnehmer zu verantworten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5111200
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.