Planmäßige Instandhaltung (DI) Hafenschlepper Klasse 725 Langeness Referenznummer der Bekanntmachung: 72502 LAS 1 0 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planmäßige Instandhaltung (DI) Hafenschlepper Klasse 725 Langeness
Planmäßige Instandhaltung (DI) Hafenschlepper Klasse 725 Langeness
Am Standort der ausführenden Werft.
Depotinstandsetzung mit entsprechenden Arbeiten:
> Materialerhaltung EDiMot Bb und Stb
> Materialerhaltung AnDiMot Bb und Stb
u.a
> Instandsetzen der Farbanstriche am UW- und ÜW-Bootskörper sowie an den Aufbauten und im Innenboot
> Demontage aller Außenbordanschlüsse
> Instandsetzen von 2 Stück Ankerkette
> Ultraschallmessungen
> Instandsetzung hydraulischer Schlepphaken
> Erneuern 48 Stück Zinkanode
> Pfahlzugerprobung vor WLZ
> Instandsetzen Luftverdichter
> Erneuern der Helgolandleiter
> Befunden der Schleppwinde
> Scheibenwaschanlage; Leitung erneuern
> Instandsetzen Schäkel für Schleppeinrichtung
> Erneuern von 15 EA Panzerschlauch
> Befunden Feuerlöschpumpe
> Instandsetzen Motorenölkühler
> Erneuern Frischwasseranlage für Sanitär
> Instandsetzen der Berieselungsanlage
> Instandsetzen Lenzanlage Kettenkasten
etc.
> Reparaturhaftpflichtversicherung
> Projektplan
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V
034 "
"www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/
vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe"
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug
(in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen
Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes
keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschaftsbzw.
Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie
den Umsatz im Geschäftsbereich Instandsetzung von Schiffen/
Booten der Deutschen Marine, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre.
1. Eignungskriterium: Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine (beispielsweise Hafenschlepper, Seeschlepper etc.)
Beizubringender Nachweis:
Auflistung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren fachgerecht und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Instandhaltung bzw. der Integration von technischen Änderungen auf Marineschiffen mit Angabe der durchgeführten Arbeiten und der entsprechenden Einheit, der groben Angabe des Rechnungswertes (Größenordnung des Volumens), der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber.
Bescheinigung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeber, dass die benannten Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.
2. Eignungskriterium: Vorhandensein der für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
• 1 Stromanschluss mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, je 400 A mit eigenen Zählern nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
• 2 voneinander unabhängige Feuerlöschanschlüsse mit 7 -9 bar Wasserdruck oder 2 Schaumfeuerlöschgeräte.
• Frischwasseranschluss für das Seekühlwassersystem während der Dockung.
• Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat.
• Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser.
• Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar.
• Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten sowie Verfügbarkeit des erforderlichen Docks, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung, Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen
und der Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume für Personal des MArs und des Bordkommandos.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium: Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Wind-verhältnissen.
b) Bestätigung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
4. Eignungskriterium: Vorhandensein einer mindestens 40 m langen Pier, um die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
Beizubringender Nachweis: Darstellung der Länge der Instandhaltungspier am Instandhaltungsort samt maßstäblicher Skizze des Liegeplatzes mit Pollern
5. Eignungskriterium: Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 4,5 m) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 4,5 m) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt
6. Eignungskriterium: Das Dock bzw. die Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass das Dock bzw. die Slipanlage eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
7. Eignungskriterium: Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens 5 Meter
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass die Durchführung einer Standprobe an der Pier möglich ist und dass die Wassertiefe an der Pier mindestens 5 Meter beträgt.
8. Eignungskriterium: Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 15 t transportiert werden können.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier verfügbar sind, so dass jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei Lasten bis 15 t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium: Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis: Bescheinigung - nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist - der zuständigen Feuerwehr im Original oder in Kopie, dass diese innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann.
10. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Instandhaltungsvorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis: Angaben zur Aufbau- und Ablauforganisation der mit der Durchführung des Auftrages zu betrauenden Abteilung. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung des Auftrags durch die Abteilung sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
11. Eignungskriterium: Für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens qualifiziertes deutschsprachiges Personal steht als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung.
Beizubringende Nachweise:
a) Bestätigung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar (bspw. staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) oder Meister (m/w/d) einer technischen Fachrichtung vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsingenieur mit vergleichbarer Qualifikation wie für den zentralen Ansprechpartner gefordert zur Verfügung steht.
12. Eignungskriterium: Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
13. Eignungskriterium: Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer in der Lage ist, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
14. Eignungskriterium:Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
Beizubringender Nachweis: Angaben zur Aufbau und Ablauforganisation der fertigungsunabhängigen Qualitäts- sicherungsorganisation. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung der QS durch die QS- Organisation sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
15. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Beizubringender Nachweis: Nachweis (Kopie) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen.
16. Eignungskriterium: Zurverfügungstellung eines Qualitätsmanagementbeauftragten (Beauftragter der obersten Leitung).
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass ein solcher Qualitätsmanagementbeauftragter zur Verfügung steht.
17. Eignungskriterium: Die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und
Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten.
18. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
Beizubringender Nachweis: Zur Erfüllung des Teilnahmekriteriums ist die Herstellerqualifikation vorzulegen.
Werden die Schweißarbeiten an einen Unterauftragnehmer vergeben, ist konkret darzulegen, welches Unternehmen in welchem Umfang hinzugezogen wird, dass der benannte Unterauftragnehmer über die geforderte Eignung verfügt und die Mittel für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung gestellt werden, hierzu ist eine Verpflichtungserklärung des UAN abzugeben. Die Herstellerqualifikation des Unterauftragnehmers ist dann bei Angebotsabgabe vorzulegen.
19. Eignungskriterium: Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards eine verantwortliche Person zur Verfügung steht.
20. Eignungskriterium: Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Beizubringende Nachweise:
a) Angaben zur Umsetzung der betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-,
Brand- und Umweltschutz
b) Eigenerklärung, dass die betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft abdecken.
Die geforderten Eignungskriterien sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage
zusätzlich beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit