Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven)
Der Landkreis Cuxhaven schreibt Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) neu aus.
Die Ausschreibung der gegenständlichen Leistungen ist in folgende Lose gegliedert:
Los 1: Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Nordkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) Los 2: Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) Los 3: Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) Leistungsgegenstand der Lose ist jeweils das Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall bzw. Sperrmüll inkl. Elektro-/Elektronikaltgeräte.
Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Nordkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)
In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Nordkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2033 (3 weitere Jahre –Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Optionale Leistung Nr. 1: Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2025 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.) Optionale Leistung Nr. 2.: Der Auftraggeber hat das Recht, optional die Ausrüstung von Abfallsammelfahrzeugen für Bioabfall mit einem Detektionssystem und den Einsatz dieses Systems im Rahmen der gegenständlichen Bioabfall-Einsammlung zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2024 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von einem Jahr nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)
In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2033 (3 weitere Jahre – Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Optionale Leistung Nr. 1: Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2025 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.) Optionale Leistung Nr. 2.: Der Auftraggeber hat das Recht, optional die Ausrüstung von Abfallsammelfahrzeugen für Bioabfall mit einem Detektionssystem und den Einsatz dieses Systems im Rahmen der gegenständlichen Bioabfall-Einsammlung zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2024 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von einem Jahr nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)
In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2033 (3 weitere Jahre – Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Optionale Leistung: Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2025 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen.
Mit dem Angebot ist weiterhin folgende Eigenerklärung einzureichen:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung,
— Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Umsatz gesamt und Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung) Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
Jahresabschlussbericht, Bilanz u. GuV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2018, 2019, 2020 - 2020 ggf. vorläufig), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Für ein Angebot auf Los 1 und/oder Los 2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet über eine Behältersammlung mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
Für ein Angebot auf Los 3 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über eine Referenz über die Einsammlung von Abfällen von mind. 3.000 Mg innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
Für ein Angebot auf Los 1 und/oder Los 2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet über eine Behältersammlung mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
Für ein Angebot auf Los 3 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über eine Referenz über die Einsammlung von Abfällen von mind. 3.000 Mg innerhalb der vergangenen 60 Monate vor Angebotsabgabe.
1. Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt für die Lose 1 und 2 jeweils 5 % der vom Auftragnehmer angebotenen Brutto-Auftragssumme für das Restabfall-Szenario 2 und das Bioabfall-Szenario 2 für ein Jahr der Leistungserbringung auf Basis der Auswertungsmengen gemäß Angebotsformular und ohne Berücksichtigung der Preisgleitung.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Los 3 5 % der vom Auftragnehmer angebotenen Brutto-Auftragssumme für ein Jahr der Leistungserbringung auf Basis der Auswertungsmengen gemäß Angebotsformular und ohne Berücksichtigung der Preisgleitung.
2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
3. Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Umwelthaftpflichtversicherung:
— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Umweltschadensversicherung:
— Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR.
Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsor-gungsfachbetriebeverordnung - EfbV) genügen.
4. Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
II. Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern Der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied, Zahlungen anzunehmen,
5. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
6. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.