Vergabe der Entsorgung von Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: AS 09-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.as-nds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Entsorgung von Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen
Übernahme und Entsorgung, ggf. Transport, von niederkalorischem Feinmaterial (Unterkorn, AVV 191212), welches bei der Abfallbehandlung in der MBA Deiderode anfällt, während der Erneuerung der Anlagentechnik.
Die Ausschreibung erfolgt in vier Mengenlosen mit je zwei Transportalternativen.
Die Vergabe der Entsorgungsleistung erfolgt je Mengenlos entweder ohne die Transportleistung zur Entsorgungsanlage (Alternative a, nachfolgend als Lose 1a bis 4a bezeichnet) oder mit Transportleistung ab der MBA Deiderode (Alternative b, nachfolgend als Lose 1b bis 4b bezeichnet).
Von den 8 Einzellosen werden maximal 4 Losangebote nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bezuschlagt.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Übernahme der Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Übernahme der Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Übernahme der Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn, Heizwert 3-6 MJ/kg
Übernahme der Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Unterkorn (AVV 191212), Heizwert 3-6 MJ/kg, 110 bis 170 Mg/Woche
Der AG ist berechtigt, den Vertrag vier Mal um jeweils einen Monat, jedoch maximal bis zum 30.09.2023, zu verlängern. Der AG hat die Vertragsverlängerung jeweils spätestens acht Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber dem AN zu
erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung der eingereichten Nachweise die Nachreichung von Originalen zu fordern.
- Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen
Behandlung (AVV 191210/ 191212), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr).
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt C-2.7 der Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Brennstoffen aus Abfällen (AVV 19 12 10/ 19 12 12). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (Formblatt C-2.6) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Anforderungen an die Referenzen:
Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 3.000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung oder Sperrmüll enthalten. Der bzw. die in der Referenz angegebene(n) Verträge betreffend die Erbringung von Entsorgungsleistungen müssen eine Mindestvertragsdauer von 3 Monaten haben.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.
Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
- Urkalkulation,
- Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
- Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
-- Nur für die Lose 1a bis 4a (Alternativen ohne Transport):
Kennzeichnung des Übernahmeortes für die Abfälle des AG durch Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n) bzw. Entsorgungsanlage mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage,
-- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu Betreiber, Standort und Adresse, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten,
-- Nur für die Lose 1a bis 4a (Alternativen ohne Transport): Anlagenkennblatt zur ggf. zusätzlich vorgesehenen Anlage zur Übernahme der Abfälle (Umladestation) unter Benennung folgender Aspekte:
Bezeichnung der Anlage und Angaben zu Betreiber, Standort und Adresse, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten, Beschreibung der zur Verfügung stehenden Wägetechnik.
auf Verlangen vorzulegen:
-- Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Entsorgung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
- Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRND5LN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland