BergPass OZG Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-16/00330
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbeg.niedersachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.geozentrum-hannover.de/gzh/DE/Ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
BergPass OZG
Erstellung der Software BergPass OZG auf Basis von Standardsoftware des AN und der bereits vom AN für den AG erstellten Software zur digitalen Abwicklung von bergrechtlichen Verwaltungsverfahren mit geographischem Bezug
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover
Erstellung der Software BergPass OZG auf Basis von Standardsoftware des AN und der bereits vom AN für den AG erstellten Software zur digitalen Abwicklung von bergrechtlichen Verwaltungsverfahren mit geographischem Bezug
Es ist beabsichtigt, die zu erstellende Software als EfA-Lösung zur Nutzung freizugeben. Die Pflege der Software sowie die Beauftragung von Leistungen zur Weiterentwicklung und Anpassung steigen mit der Zahl der teilnehmenden Nutzer und deren Anforderungen.
Die Pflege und Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Systems über den Bedarf des AG hinaus kann daher nur als Option beauftragt werden, wenn der Umfang bekannt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das LBEG betreibt bereits seit einigen Jahren die Individualsoftware BergPass(R). Im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich Bergbau als EinerfürAlle-Lösung kommt diese Software dem dazu angestrebten Funktionsumfang daher als einziges Produkt nahe.
In der gesamten Bundesrepublik sind in keiner Bergbehörde andere Programme mit dem benötigten Umfang im Einsatz, eine Markterkundung aller Bergbehörden blieb erfolglos. Daher erfolgte eine Festlegung von 14 Bundesländern, Berg-Pass(R) als einziges Produkt das erfolgreich im Wirkbetrieb ist, zu ertüchtigen, zumal die
derzeitige Rechtesituation für BergPass eine Weitergabe der Individualsoftware ausdrücklich zulässt.
Aufgrund des geforderten Leistungsumfanges der EfA-Lösung im Bereich Bergbau sind umfangreiche Änderungen an der Standardsoftware Cardo und weiteren proprietären Produkten des AN, deren Funktionen innerhalb der Individualsoftware BergPass(R) genutzt werden, notwendig. Alle Rechte an der Individualsoftware BergPass(R) liegen beim LBEG.
- Technische Abhängigkeiten
BergPass(R) ist so konstruiert, dass die Lauffähigkeit der Software nur zusammen mit dem Standard-Softwarepaket Cardo des AN möglich ist. BergPass(R) ist in den Cardo-Prozess direkt eingebunden und unternimmt Aufrufe an Cardo-Funktionen in diesem Prozess. Die Verbindung zwischen Cardo und BergPass(R)
erfolgt auf der Quellcodeebene. Für den vorhandenen und im Projekt geplanten Leistungsumfang (z.B. Authentifizierung, Autorisierung, Rechte/Rollen, FIM-Modellierung) existieren keine Schnittstellen für eine andere Kopplung (keine späte Bindung bzw. keine API). Änderungen am BergPass(R)-Code machen daher gegebenenfalls Änderungen am Cardo-Code notwendig und umgekehrt. De facto handelt es sich demnach um ein Programmsystem. Damit ist die Individualsoftware nicht ohne Cardo veränderbar, erstellbar, ausführbar und funktionsfähig. Demnach ist Voraussetzung für die Ertüchtigung der Individualsoftware BergPass(R) die Bearbeitung der Standardsoftware Cardo auf Quellcodeebene.
- Ausschließlichkeitsrechte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV
Die Rechte für die Bearbeitung des Standardsoftwarepakets Cardo liegen beim AN auf Grundlage einer Vereinbarung von 2017. Dadurch hat ausnahmsweise ausschließlich das LBEG ein Recht zur Bearbeitung der Standardsoftware des AN das auch (unter Bedingungen wie Einstellung Produkt oder Geschäftsbetrieb, Fall gem. § 8 Nr. 1 VOL/B) an Dritte weitergegeben werden kann. Diese sind nicht erfüllt, so dass die notwendigen umfangreichen Änderungen des Quellcodes von Cardo ausschließlich von AN durchgeführt werden dürfen, so dass für die Weiterentwicklung im notwendigen Umfang nur eine Vergabe an den AN in Betracht kommt.
§ 14 Abs. 6 VgV
- Eine Alternative zur Vergabe an den AN ist nicht ersichtlich, da aus technischen Gründen eine Vergabe der Leistung ohne Zugriff auf den Quellcode von Cardo offenkundig sinnlos ist.
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht weiterhin nicht, da diese individuell programmiert oder auf Basis anderer Software neu aufgebaut werden müsste.
-Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Software zur Abbildung bergbehördlicher Genehmigungsprozesse in Zusammenhang mit entsprechenden GIS-Daten.
Ein Großteil bergrechtlicher Genehmigungsprozesse bezieht sich auf Anlagen und Felder die über GIS-Daten, in Teilen auch geologischer Daten in GIS-Systemen, den bergrechtlichen Verfahren zugeordnet werden können.
Die Festlegung des Auftragsgegenstandes ist daher sachlich gerechtfertigt. Die Bestimmung von BergPass(R) als Kern für die Erstellung der Software ist daher auch objektiv nachvollziehbar. Die Erstellung der Software auf Basis von BergPass(R) kann aus rechtlichen Gründen ausschließlich vom AN vorgenommen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BergPass für OZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zittau
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.idu.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZD5M1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]