Übernahme, Transport u. Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: LKHOL-2021-09-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-holzminden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-holzminden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport u. Verwertung von Altpapier
Die Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden (AWH) ist ein Eigenbetrieb des Landkreises Holzminden und als öffentlich-rechtlicher Entsorger u. a. für die Entsorgung des Altpapieres aus privaten Haushaltungen und Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen zuständig.
Die Dienstleistung betrifft "Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier" von der AWH als Auftraggeber (AG) an einen Auftragnehmer (AN) für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Entsorgungszentrum der Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden Am Dammbruch 1 37603 Holzminden Siehe dazu die detaillierten Angaben unter Pkt. 4 (Übernahme und Transport von Altpapier) des Dokuments "Leistungsbeschreibung Altpapier.docx".
Die Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden (AWH) ist ein Eigenbetrieb des Landkreises Holzminden und als öffentlich-rechtlicher Entsorger u. a. für die Entsorgung des Altpapieres aus privaten Haushaltungen und Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen zuständig.
Die Dienstleistung betrifft "Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier" von der AWH als Auftraggeber (AG) an einen Auftragnehmer (AN) für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV
Abschnitt IV: Verfahren
Holzminden
Eine Teilnahme am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Mitteilung eines Submissionsergebnisses ist in der Vergabeverordnung (VgV) nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer/Herbst 2022
In diesem Vergabeverfahren sind nur "elektronische" Angebote zulässig. D. h., Papierangebote sind nicht zulässig. Elektronische Angebote sind über das Bietertool des Vergabeportals "https://www.dtvp.de" einzureichen.
Alle geforderten Formulare und Unterlagen sind gänzlich auszufüllen, zu unterschreiben/zu signieren und elektronisch einzureichen.
Sollten im Vergabeverfahren vom Auftraggeber fehlende Unterlagen vom Bieter nachzufordern sein, dann erfolgt dieses nach den Regeln der Ursprungsaufforderung. Über das Vergabeportal - elektronisch in Textform - sind sie in "gescannter Form" über die Bieterkommunikation einzureichen. Eine Nachforderungspflicht besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Angebotsunterlagen per Briefpost, per Fax oder per E-Mail sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de statt. (Hinweis: Registrierte Unternehmen werden automatisch per E-Mail auf neue Kommunikationsnachrichten hingewiesen, nicht registrierte Unternehmen müssen eigenständig auf der Vergabeplattform nachsehen, ob es neue Kommunikationsnachrichten gibt.)
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 01.10.2021 über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt.
Es wird um genaue Beachtung der dem Vergabeverfahren beigefügten Unterlagen und deren Inhalte gebeten. Bitte versehen Sie alle notwendigen Vordrucke und Formulare mit den geforderten Unterschriften/Signaturen.
Firmeneigene AGB`s auf Angebotsunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss, da diese als unzulässige Veränderung der Vergabeunterlagen gelten würden (... daher, Angebotserstellung auf neutralem Papier ohne eigene AGB`s).
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Wir weisen darauf hin, dass bei losweiser Ausschreibung zwischen den einzelnen Losen ein wirtschaftlicher/ technischer/zeitlicher Zusammenhang bestehen kann bzw. besteht. Die Aufhebung eines Loses kann die Aufhebung eines weiteren/aller Loses/Lose bedingen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65YY0W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Rechtsmittelbelehrung bei EU-weiter Vergabe
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit...
... - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
... - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
... - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
... - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
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