Generalplanung und Projektmanagement für die Energietransportleitungen 179 und 182
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]685
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gasunie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung und Projektmanagement für die Energietransportleitungen 179 und 182
Dienstleistungen im Bereich der Generalplanung sowie Projektmanagement-Aufgaben für Großbauprojekte in der Energieversorgung – im Speziellen Rohrleitungsbau.
Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG,
Pasteurallee 1,
30655 Hannover
Der Auftraggeber ist Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und betreibt in Deutschland ein Leitungsnetz von ca. 4.300 km Länge. Das Netz des Auftraggebers ist ein wichtiger Bestandteil des insgesamt über 15.500 km langen Leitungsnetzes der N.V. Nederlandse Gasunie in Groningen. Die Aufgabe ist der sichere, zuverlässige und wirtschaftliche Gastransport. Aufgrund der geographischen Lage des Transportnetzwerkes spielt der Auftraggeber eine wichtige Rolle im Herzen des nordwesteuropäischen Gasmarktes.
Zur Realisierung von Bauvorhaben von Energietransportleitungen ist der Auftraggeber neben einer umfassenden Generalplanung auch auf ein umfassendes Projektmanagement im weitesten Sinne durch den Auftragnehmer angewiesen. Hierzu ist insbesondere der Einsatz sowie die Bereitstellung kompetenter und flexibler Personalressourcen unerlässlich, um die unterschiedlichen Anforderungen von Raumordnungsverfahren über Basic Engineering, Genehmigungsengineering, Detailengineering, Erstellen von Ausschreibungsunterlagen, Baukoordination und –aufsicht sowie Überwachung, Qualitätskontrolle, Planung und Vorbereitung des Probebetriebs sowie der Dokumentation erfüllen zu können.
Ziel der Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist es, den Personal- sowie Steuerungs- und Koordinierungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers möglichst gering zu halten und Schnittstellen zu vermeiden. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass dazu ein proaktives und eigenverantwortliches Management des gesamten Projektes erforderlich ist, bei dem der Auftragnehmer den Auftraggeber führend begleitet.
Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die aktuell geplanten Projekte, aus vom Auftraggeber nicht zu verschuldeten Gründen, nicht realisiert oder im weiteren Projektverlauf abgebrochen werden. Es ist aufgrund dessen Grundlage des zu schließenden Vertrages, dass es jederzeit zu einer entschädigungslosen Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber kommen kann.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, auf das erste eingereichte Angebot, ohne die Durchführung von Bietergesprächen/ Verhandlungen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Bewertungsmatrix zu erteilen.
Der Auftragnehmer, der den Zuschlag im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, ist von der Teilnahme an der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Ausschreibung zur Vergabe der Bauleistungen durch einen Generalunternehmer ausgeschlossen. Denn er ist einerseits vorbefasstes Unternehmen gem. § 7 SektVO und wäre andererseits an der geplanten Beratung zur Bewertung des Generalunternehmers beteiligt und unterläge bei Durchführung der Bauphase der Überwachung durch sich selbst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1. Anschreiben Teilnahmeantrag einschl. Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben.
A2. Angaben zum Bewerber bzw. zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Firma, Adresse, Kontaktdaten zum Ansprechpartner (m/w/d).
A3. Eigenerklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis, Handlungsbefugnis und gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend).
A4. Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe (soweit zutreffend).
A5. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Teilnahmefrist) oder ein gleichwertiges Dokument des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist dieses Dokument von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
A6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und/oder § 124 GWB vorliegen;
dass keine Person rechtskräftig verurteilt worden ist, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachfolgenden Straftaten: § 324 Strafgesetzbuch (Gewässerverunreinigung), § 324a Strafgesetzbuch (Bodenverunreinigung), § 325 Strafgesetzbuch (Luftverunreinigung), § 325a Strafgesetzbuch (Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen), § 326 Strafgesetzbuch (Unerlaubter Umgang mit Abfällen), es gilt § 123 Abs. 2 GWB entsprechend;
dass keine Preisabsprachen oder sonstige wettbewerbs-beschränkenden Abreden getroffen wurden.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Im Fall einer Eignungsleihe ist diese Erklärung auch vom betreffenden anderen Unternehmen einzureichen.
B1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis und mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Kalenderjahr für Körper-, Sach- und Vermögensschäden - die Haftpflichtversicherung muss auch Schäden am zu bearbeitenden Objekt einschließen (Kopie ausreichend) oder eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
B2. Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall und mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auch Umweltschäden nach USchadG mit den vorgenannten Deckungssummen einschließt oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Umwelthaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
B3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall und mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auch Umweltschäden nach USchadG mit den vorgenannten Deckungssummen einschließt oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Umwelthaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
B4. Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder gleichwertig (nicht älter als 4 Wochen bei Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Bonitätsindex von höchstens 299 (Wertung nach Creditreform oder gleichwertig) (Kopie ausreichend) oder Eigenerklärung, dass nach Creditreform oder gleichwertig ein Bonitätsindex von höchstens 299 (Wertung nach Creditreform oder gleichwertig) für das Unternehmen besteht.
Hinweis: Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Einwände und/oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein soll. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann. Im Falle einer Eigenerklärung behält sich der Auftraggeber vor, die entsprechende Bonitätsauskunft zwecks Verifizierung der Eigenerklärung selbst einzuholen.
C1. Vorlage eines Zertifikates über ein aktuelles Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2008 oder, 2015 oder 2018 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C2. Zertifikat über ein bestehendes Sicherheitsmanagementsystem mindestens nach SCC**, SCC P oder OSHAS 18001 / ISO45001 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
C3. Nachweis über die Zertifizierung nach DVGW-Regelwerk, Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW G 493-1 „Qualifikationskriterien für Planer und Hersteller von Gas-Druckregel- und Messanlagen sowie Biogas-Einspeiseanlagen“ (Kopie ausreichend) oder vergleichbar inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
C4. Nachweis von min. zwei (2) Referenzprojekten über die Planung und Bauüberwachung im Engineeringbereich für Rohrleitungsbau inkl. Dükerbau in der EU, welche jeweils folgende Mindeststandards erfüllen:
- Ferngasleitungsbau > 16 bar
- > DN 300
- Die eingereichten Referenzprojekte dürfen nicht älter als 15 Jahre sein (Stichtag: 01.01.2006)
- Mindestens 20 km Leitungsbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos unter dem Punkt I.1) dieser Bekanntmachung zu entnehmenden Link zum Download zur Verfügung. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, an der Bieterkommunikation teilzunehmen, einen Teilnahmeantrag einzureichen oder nach zu vorerfolgter Aufforderung ein Angebot abzugeben, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
Bei Fragen zur Registrierung und Nutzung der E-Vergabeplattform subreport ELViS wenden Sie sich bitte direkt an den Support von subreport (Tel.: +49 (0) 221-98 578-57).
2. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sowie zum Verhandlungsverfahren in den unter o.a. Link zum Download verfügbaren Ausschreibungsbedingungen.
3. Bitte verwenden Sie für die geforderten Eigenerklärungen die Vordrucke in dem unter o.a. Link zum Download verfügbaren Dokument „Formblätter_Teilnahmewettbewerb“.
4. Der vorgegebene Text in den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Formblättern und Eigenerklärungen zum Teilnahmewettbewerb darf nicht verändert werden.
5. Die Einreichung von Kopien der geforderten Nachweise ist ausreichend. Bei Einreichung gleichwertiger Nachweise ist die Gleichwertigkeit durch den Antragsteller anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
6. Unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 51 SektVO bleibt hiervon unberührt.
7. Hinsichtlich einer Eignungsleihe wird auf § 47 SektVO sowie auf die unter o.a. Link verfügbaren Ausschreibungsbedingungen verwiesen.
8. Mitteilungen gemäß § 134 GWB über die geplante Zuschlagserteilung, Absageschreiben an unterlegene Bieter sowie Zuschlagserteilungen nach Ablauf der Wartefrist erfolgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform subreport ELViS. Teilnehmer bzw. Bieter im Vergabeverfahren sind verpflichtet, nach Zugang einer von subreport ELViS generierten automatischen E-Mail über die Hinterlegung einer Nachricht, sich diese bei subreport ELViS selbständig abzurufen.
9. Der AG behält sich ausdrücklich vor, auf das erste eingereichte Angebot, ohne die Durchführung von Bietergesprächen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Bewertungsmatrix zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin, insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.