Beschaffung von Elektrobussen der Stadtwerke Uelzen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-uelzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Elektrobussen der Stadtwerke Uelzen GmbH
Die Stadtwerke Uelzen GmbH (im Folgenden "Auftraggeberin", "AG" oder "mycity") betreibt unter Zuhilfenahme von Subunternehmern den ÖPNV in der Hansestadt Uelzen. Die bisher mit konventionellen Dieselbussen erbrachten Nahverkehrsleistungen auf sechs Linien des ÖPNV sollen zukünftig mit lokal emissionsfreien Elektrobussen erbracht werden. Hierzu beabsichtigt die Auftraggeberin, sechs oder sieben batterieelektrische Solo-Busse mit samt der dazu erforderlichen Ladeinfrastruktur im Rahmen dieser Ausschreibung anzuschaffen. Die Anzahl der zu beschaffenden Elektrobusse (sechs oder sieben) hängt dabei von den technischen Spezifikationen der jeweiligen Elektrobusse und der damit verbundenen Ladeinfrastruktur ab.
Uelzen
Die Stadtwerke Uelzen GmbH beabsichtigt sechs oder sieben batterieelektrische Solo-Busse mit samt der dazu erforderlichen Ladeinfrastruktur im Rahmen dieser Ausschreibung anzuschaffen. Die Anzahl der zu beschaffenden Elektrobusse (sechs oder sieben) hängt dabei von den technischen Spezifikationen der jeweiligen Elektrobusse und der damit verbundenen Ladeinfrastruktur ab.
Die Auftraggeberin hat zwei mögliche Einsatzkonzepte (EK-1 und EK-2) entwickelt, welche nachfolgend zusammengefasst skizziert sind. Die Wahl des Einsatzkonzepts ist den Bietern freigestellt, wobei bei technischer Realisierbarkeit beider Konzepte die wirtschaftlich günstigere Variante anzubieten ist.
EK-1 sieht den Einsatz von sechs Elektrobussen auf den Linien 1 bis 6 der Hansestadt Uelzen sowie die Aufnahme der notwendigen elektrischen Energie nur während der Nachtabstellung im Busbetriebshof vor. Die dabei von jedem Fahrzeug täglich zurückzulegende Strecke variiert zwischen 259 und 288 km.
EK-2 sieht den Betrieb mit insgesamt 7 Elektrobussen auf den Linien 1 bis 6 der Hansestadt Uelzen vor, wobei jeder Bus im Laufe des Tages zu einer ein- bis zweistündigen Ladepause zum Betriebshof zurückkehrt, während sich jeweils sechs Elektrobusse zeitgleich im Linieneinsatz befinden. Die dabei von jedem Fahrzeug täglich zurückzulegende Strecke variiert zwischen 217 und 256 km.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Elektrobusse unter Zuhilfenahme von Fördermitteln zu beschaffen.
Mit dieser Ausschreibung sollen Elektrobusse und die dazugehörige Ladeinfrastruktur beschafft werden.
Die fahrzeugspezifischen Eckdaten der Mindestanforderungen lauten wie folgt:
- Das Fahrzeug ist ein zweiachsiger Kraftomnibus (KOM) mit rein elektrischem Antrieb und Speicherung der Traktionsenergie in der Traktionsbatterie.
- Das Fahrzeug muss als Depotlader ausgeführt sein.
- Die Betriebsbremsanlage muss bei der Verwendung der elektrischen Bremse (Traktionsmotor im generatorischen Betrieb) die rückgewonnene (Brems-)Energie in der Traktionsbatterie speichern.
- Das Fahrzeug muss über zwei elektrisch angetriebene Fahrgasttüren verfügen.
- Der Innenraum muss zwischen Tür I und Tür II stufenlos ausgeführt sein, ausgenommen sind die Radkästen über der Vorderachse.
- Die Einstiegshöhe darf bei stehendem Fahrzeug (unbelastet) 320 mm nicht übersteigen.
- Die Fahrzeuglänge muss 12.000 mm (+/- 500 mm) betragen.
- Das Fahrzeug muss so beschaffen sein, dass Straßenunterführungen mit einer Durchfahrtshöhe von 3,30 Metern ohne Einschränkung befahren werden können.
- Mit dem Fahrzeug müssen mind. 75 Fahrgäste (Bemessung gem. StVZO) gleichzeitig befördert werden können.
- Das Fahrzeug muss mindestens über 25 Sitzplätze verfügen. Sogenannte Mutterkindsitze (1,5-fache Sitzbreite) werden als ein Sitz gewertet.
- Das Fahrzeug muss über zwei Mehrzweckbereiche verfügen, welche ebenfalls als Sondernutzungsflächen fungieren.
- Das Fahrzeug muss über eine mechanische Klapprampe für Rollstuhlfahrer (mit Griff) im Bereich der Tür II verfügen. Das Fabrikat und die Bemaßung der Rampe sind im Fahrzeugkonzept anzugeben.
- Das Fahrzeug muss über ein Heiz-, Klima- und Lüftungssystem verfügen.
Die Eckdaten der Mindestanforderungen zur Ladeinfrastruktur lauten wie folgt:
- Es sind zur Nachtladung sechs Stück DC-Ladegeräte, welche über eine abgegebene Leistung von mindestens 50 kW verfügen, einschließlich Ladekabel und Combo-2 Stecker zu liefern.
- Für EK-2 ist zusätzlich zu den sechs (6) Stück 50 kW Ladegeräten für die Tag- und die Nachtladung des siebten Fahrzeugs ein DC-Ladegerät, welches über eine abgegebene Leistung von mindestens 150 kW (200 A) verfügt, einschließlich Ladekabel und Combo-2 Stecker zu liefern.
Der Auftragnehmer hat zudem Schulungen für das Betriebspersonal der Auftraggeberin oder ihrer Subunternehmer in Bezug auf die gelieferten Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur zu leisten sowie ggf. Sonderwerkzeuge für die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur zu liefern. Für Instandhaltung und Service der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur kann der Auftragnehmer unterschiedliche Optionen anbieten. Besonderheiten zu den von der Auftraggeberin gewünschten Garantien und Gewährleistungszeiträumen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die jeweiligen Anforderungen ggf. weiter konkretisiert.
Nähere Informationen zum Gegenstand des Vergabeverfahrens sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Programmgebiet Übergangsregion (ÜR)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Valkenswaard
NUTS-Code: NL41 Noord-Brabant
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFHRBM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabenkammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angbeotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.