Technologiepartnerschaft Patientenmonitoring am Städtischen Klinikum Braunschweig
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technologiepartnerschaft Patientenmonitoring am Städtischen Klinikum Braunschweig
Das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) strebt an, die Modernisierung der Medizintechnik im Bereich Patientenmonitoring in einem innovativen Partnerschaftsansatz mit einem externen Leistungserbringer zu vollziehen. Ziel der Technologiepartnerschaft Patientenmonitoring ist eine medizinisch hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten des SKBS.
Das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) ist das Krankenhaus der Maximalversorgung für die Region Braunschweig. Noch gehören drei Standorte zum Städtischen Klinikum:
• Holwedestraße (S1)
• Salzdahlumer Straße (S2)
• Celler Straße (S3)
Und das ambulante REHA-Zentrum in der Nîmes Straße.
Der Aus- und Umbau des Klinikums unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktbildung zu zwei großen medizinischen Zentren ist ein innovatives und ehrgeiziges Modernisierungskonzept und gleichzeitig eine der größten Baumaßnahmen in Braunschweig. Die Baumaßnahmen zum Zwei-Standorte-Konzept haben 2006 begonnen und werden bis zum Jahr 2026 in mehreren Realisierungsabschnitten umgesetzt. Das Klinikum Braunschweig (SKBS) betreibt derzeit ca. 600 Patientenmonitore und Patientenmonitorsysteme. An jedem Standort werden diese Patientenmonitore zur medizinischen Diagnostik und Therapie eingesetzt. Das SKBS strebt an, die Modernisierung der Medizintechnik im Bereich Patientenmonitoring in einem innovativen Partnerschaftsansatz mit einem externen Leistungserbringer zu vollziehen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Technisierung gewinnt dabei die Nutzung von umfassenden Marktkenntnissen und Erwartungen über zukünftige technologische Entwicklungen an Relevanz für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sowie eines effizienten medizinischen Betriebs. Daher ist eine Kooperation mit der Industrie geplant. Als Grundlage für die Kooperation ist eine vertraglich geregelte Technologiepartnerschaft beabsichtigt. Ziel der Technologiepartnerschaft Patientenmonitoring ist eine medizinisch hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten des SKBS.
Neben der Gewährleistung der Gerätequalität und -verfügbarkeit sind optional auch Beratungsleistungen zur Optimierung der Strukturen und Prozesse des medizinischen Betriebs auf Basis der einbezogenen Medizintechnik erwünscht.
Der Auftrag soll im Wesentlichen folgende Elemente umfassen:
- sukzessiver Austausch und/oder Ersatzbeschaffungen der bestehenden Technik innerhalb der Vertragslaufzeit,
- Lieferung, Bewirtschaftung und kontinuierlich technische Weiterentwicklung des Alarmmanagementsystems im Bereich des Neubaus sowie Implementierung in die bestehende IT-Umgebung,
- fachgerechte Demontage und Entsorgung der einbezogenen Altgeräte,
- Umsetzung erforderlicher Updates und Integration von innovativen Systemen („Leuchtturmprojekte“),
- umfassende kooperative Betreuung des Geräteparks im Bereich Patientenmonitoring in enger Anbindung an die jeweiligen Kompetenz- und Fachbereiche inklusive Koordinierung und logistische Umsetzung vor Ort einschließlich der dazugehörigen Unterstützungsleistungen (u.a. Monitoring, Dokumentation, Schulung und ggfs. Umzüge),
- Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsleistungen für die gesamte einbezogene Medizintechnik (Bestands- und Neugeräte) einschließlich der Gestellung von Ersatzgeräten zur Aufrechterhaltung eines uneingeschränkten Klinikbetriebes insbesondere im Notfall,
- Sicherstellung der Einbindung der Systeme in die IT-Landschaft des Klinikums auf Basis internationaler Standards (z.B. DICOM, IHE, CDA, SDC) sowie Aufrechterhaltung und Ausbau der Prozessunterstützung mittels Schnittstellen zwischen und zu den vorhandenen IT-Systemen,
- Umsetzung der Anforderungen maßgeblicher Datenschutzanforderungen (z.B. OHKIS, EU-Datenschutzgrundverordnung) sowie Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (MPG, MPBetreibV),
- Optional: Erbringung von Beratungsleistungen zur Optimierung des medizinischen Betriebs im Umfeld der zu betreuenden Medizintechnik.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zu verlängern. Die konkrete Ausgestaltung der Verlängerungsoption ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Es sollen 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus. Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
Es können bei diesem Kriterium maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,00 Mio. € bis zu 1,30 Mio. € = 1 Punkt
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,30 Mio. € bis zu 1,60 Mio. € = 2 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,60 Mio. € bis zu 2,00 Mio. € = 3 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 2,00 Mio. € bis zu 2,30 Mio. € = 4 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 2,30 Mio. € bis zu 2,60 Mio. € = 5 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 2,60 Mio. € bis zu 3,00 Mio. € = 6 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 3,00 Mio. € bis zu 3,30 Mio. € = 7 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 3,30 Mio. € bis zu 3,60 Mio. € = 8 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 3,60 Mio. € bis zu 4,00 Mio. € = 9 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 4,00 Mio. € = 10 Punkte
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Pro Referenz können maximal zehn Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Die Vergabestelle legt bis zu acht Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 80 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind. Sollte ein Bieter mehr als acht Referenzmuster einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten acht Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Abruf zusätzlicher Geräte (gemäß Leistungsbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme: Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss führen!
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
a) Kurze Eigendarstellung sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
b) Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“).
c) Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
d) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Kopie ist ausreichend).
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigten Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern einzureichen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
e) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen aus Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen im Bereich Patientenmonitoring und aus Technologiepartnerschaften im Bereich Medizintechnik, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
f) Branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
Mindestanforderung zu e) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 1 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf (K.O.-Kriterium).
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
g) Darstellung geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt „Auftragsbezogene Referenzen“).
Die einzureichenden Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren. Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen über Projektrealisierungen bewertet, bei denen mit einem Vertragsvolumen von barwertig insgesamt mindestens 2,5 Mio. € (gegliedert nach Lieferung und Bewirtschaftung) eine Technologiepartnerschaft im Bereich Patientenmonitoring mit einer Klinik über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren eingegangen wurde. Die Referenzen sollen idealerweise mindestens die Leistungsbereiche „Lieferung“, „Bewirtschaftung“ und „Finanzierung“ umfassen.
h) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
i) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte für den maßgeblichen (Geschäfts-)Bereich (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“).
Mindestanforderung zu g)
Der Bewerber weist
-- mindestens zwei vergleichbare Referenzen über Lieferaufträge im Bereich Patientenmonitoring und
-- mindestens eine vergleichbare Referenz über Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die im Rahmen einer mehrjährigen Technologiepartnerschaft im Bereich Medizintechnik erbracht werden (mit den Leistungsbereichen „Lieferung“ und „Bewirtschaftung“, ggfs. auch „Finanzierung“),
aus den letzten höchstens 5 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nach (K.O.-Kriterium).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem späteren Angebot ist in Bezug auf etwaig zu erbringende Dienstleistungen eine Erklärung nach § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beizufügen (vgl. Formblatt "Erklärung nach § 4 NTVergG").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise zum Teilnahmeantrag können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
3) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und in elektronischer Form bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
6) Etwaige Fragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum 27.09.2021 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."