ExpKulB_MedExp Referenznummer der Bekanntmachung: VGV 2021/CLZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.welterbeimharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
ExpKulB_MedExp
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Kulissenelementen und Medienexponaten:
- Monitore, teilweise mit Touchfunktion
- Abspielgeräte
- PCs
- Drucker
- Tischlerarbeiten
- Programmierungsleistungen
- Werkstattplanung
- Ausstellungssteuerung
- 3D-Relief
Exponat- und Kulissenbau
38678 Clausthal-Zellerfeld
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Kulissenelementen und Medienexponaten:
- Monitore, teilweise mit Touchfunktion
- Abspielgeräte
- PCs
- Drucker
- Tischlerarbeiten
- Programmierungsleistungen
- Werkstattplanung
46038602
Die Projektlaufzeit ist eine voraussichtliche Angabe und kann von obiger Annahme abweichen. Ausstellungseröffnung soll voraussichtlich im Juli 2022 sein. Montagefreiheit für die auschgeschriebenen Leistungen ist für Mai 2022 geplant, kann aber noch nicht sicher prognostiziert werden.
Medienexponate
38678 Clausthal-Zellerfeld
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Kulissenelementen und Medienexponaten:
- Monitore, teilweise mit Touchfunktion
- Abspielgeräte
- PCs
- Drucker
- Tischlerarbeiten
- Programmierungsleistungen
- Werkstattplanung
- Ausstellungssteuerung
- 3D-Relief
Die Projektlaufzeit ist eine voraussichtliche Angabe und kann von obiger Annahme abweichen. Ausstellungseröffnung soll voraussichtlich im Juli 2022 sein. Montagefreiheit für die auschgeschriebenen Leistungen ist für Mai 2022 geplant, kann aber noch nicht sicher prognostiziert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bieter, der sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bietergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bietergemeinschaft(en) ist. Diese Bietergemeinschaften werden ausgeschlossen.
2. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Richtigkeit der abgegebenen Eigenerklärungen nachweisen zu lassen.
3. Die Laufzeitangabe in dieser Bekanntmachung betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit.
4. Angebotsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bieters berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y24RECT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.