Beschaffung eines unternehmensübergreifendem E-Carsharings im Landkreis Verden Referenznummer der Bekanntmachung: UMOV-2021-005

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.allerbus.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CAA1DDF5-BFA3-4EDF-B2D4-0E25D4A367E9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CAA1DDF5-BFA3-4EDF-B2D4-0E25D4A367E9
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines unternehmensübergreifendem E-Carsharings im Landkreis Verden

Referenznummer der Bekanntmachung: UMOV-2021-005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

"Unternehmensübergreifende Mobilitätscluster im Landkreis Verden und der Metropolregion Nordwest" (UMoV) ist ein innovatives E-Carsharing-Projekt. Besonders hierbei ist, dass die Stadtverwaltungen, Landkreisverwaltungen und Unternehmen ("Ankernutzer") der Stadt Verden ihre Fuhrparks öffnen und vorhandene / neu angeschaffte Elektrofahrzeuge anderen Unternehmen, Kommunen und Verwaltungen sowie Bürgerinnen und Bürgern ("Individualnutzer") zur Verfügung stellen. Dabei werden verschiedene Cluster an den unterschiedlichen Standorten gebildet, die wissenschaftlich begleitet und analysiert werden, um herauszufinden, welche Cluster am wirtschaftlichsten sind.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE93B Verden
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Landkreis Verden soll ein unternehmensübergreifendes E-Carsharing geschaffen werden, das den Unternehmen, den Verwaltungen des Landkreises und Kommunen sowie allen Bürgern zur privaten Nutzung offensteht. Dazu werden in der Stadt Verden die Fuhrparks der Stadtverwaltung, der Landkreisverwaltung und verschiedener Unternehmen geöffnet und so Cluster mit unterschiedlichen Standorten und Schwerpunkten gebildet (Cluster Kreisverwaltung, Cluster Innenstadt, Cluster Wohngebiet und verschiedene Cluster bei Unternehmen). Die unterschiedliche Entwicklung der Cluster während des E-Carsharing-Betriebes wird wissenschaftlich begleitet und praxisnah aufgezeigt, welche Nutzergruppen ihre Mobilitätsgewohnheiten am schnellsten ändern und welche Cluster am wirtschaftlichsten arbeiten. Hierbei wird im Wesentlichen die Vernetzung mit dem ÖPNV, SPNV bis hin zum öffentlichen Fernverkehr und weitere Mobilitätsmöglichkeiten wie Fahrrad untersucht werden. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr in den Innenstädten zu vermeiden und für alle Kommunen mit Mobilitätsclustern zukunftsfähige vernetzte Mobilitätsangebote zu schaffen.

 

Das Projekt wird durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems c/o Metropolregion Nordwest gefördert.

 

Die Beteiligten am Projekt sind die Klimaschutz- und Energieagentur Landkreis Verden (kleVer), der Landkreis Verden sowie die Stadt Verden (Aller) und als Projektträger die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG). Unter dem Produktnamen „AllerCar“ fungiert die VVG federführend als Auftraggeber, während die weiteren Beteiligten mittels LOI ihre Teilhabe am Projekt als sogenannte Ankernutzer bekräftigen. Weiterer Beteiligter sind die Stadtwerke Verden, zuständig für den Aufbau der Ladeinfrastruktur an den verschiedenen Clusterstandorten. Die Ladesäulen werden sowohl Stationen ausschließlich für das E-Carsharing AllerCar sein, als auch öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten bieten. Über die Nutzungserlaubnis der E-Carsharingstandorte und Ladetechnik erfolgt eine vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter, Stadt Verden und Stadtwerke Verden. Alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen auf Basis der Ausschreibung werden zwischen (Anker)Nutzer*innen und Anbieter selbst abgeschlossen.

 

Der E-Carsharingbetrieb soll in Teilstufen und in Abhängigkeit der Betriebsfähigkeit der Ladesäulen in Betrieb genommen werden. Mindestens 3 Fahrzeuge sollen innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen, die restlichen 6 Fahrzeuge sollen in Schritten bis zum 01.07.2022 zur Verfügung stehen. Die Teilstufen ergeben sich aus dem Terminplan (s. Anlage der Ausschreibungsunterlagen).

 

E-Carsharing sind vielseitig und unterscheiden sich zum Teil erheblich. Das nachstehende Leistungsverzeichnis bildet die Vorgabe der Umsetzung, damit in eine Auftragsvergabe konforme Vergleichbarkeit gegeben ist, wobei die Preise bzw. die kumulierten Kosten nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sind.

 

Die Projektlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Projektende ist der 31.12.2024. Danach wird entschieden, ob der aufgebaute E-Carsharingbetrieb weiterlaufen wird

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2021

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