Rahmenvereinbarung über Coachingleistungen für die Beschäftigten des Bundesamtes für Strahlenschutz Los 1: Coachingleistungen in Salzgitter, Bonn und Rendsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 1162/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Coachingleistungen für die Beschäftigten des Bundesamtes für Strahlenschutz Los 1: Coachingleistungen in Salzgitter, Bonn und Rendsburg
Der Auftrag soll im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von drei standortbezogenen Rahmenvereinbarungen über Coachingleistungen mit mehreren Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmern. Dies soll den Vorteil bieten, dass auf unterschiedliche Anforderungen flexibel und zeitnah reagiert werden kann. Die ausgeschriebene Maßnahme soll weiterhin als wichtiges Instrument zur Personalentwicklung verstanden und dauerhaft im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) integriert werden.
Mit Bezug auf die jeweiligen Standorte des BfS erfolgt die Aufteilung des Gesamtbedarfs an Coachingleistungen auf nachfolgende drei Gebietslose:
Los 1 „Coachingleistungen in Salzgitter, Bonn und Rendsburg“ (BfS-Bestell-Nr.: 1162/19)
Los 2 „Coachingleistungen in Berlin und Cottbus“ (BfS-Bestell-Nr.: 1489/20)
Los 3 „Coachingleistungen in München und Freiburg“ (BfS-Bestell-Nr.: 1490/20)
Pro Los ist eine Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen vorgesehen.
Eine gleichzeitige Bewerbung eines Unternehmens auf alle drei Lose ist grundsätzlich möglich. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die Teilnahme an den anderen beiden Verfahren auf der eVergabe-Plattform des Bundes.
Das Coaching soll sich immer an eine bestimmte Person bzw. an einen genau definierten Personenkreis richten. Die zu erbringende Leistung konkretisiert sich nach folgenden Zielgruppen:
1. Einzelcoaching für Nachwuchsführungskräfte:
Um denjenigen Führungskräften, die zum ersten Mal eine Führungsaufgabe wahrnehmen, den Start in ihre neue Rolle und ihre Aufgaben zu erleichtern, sollen sie im ersten Jahr ihrer neuen Aufgabe ein obligatorisches Coaching erhalten.
2. Einzelcoaching für erfahrene Führungskräfte:
Auch erfahrene Führungskräfte sollen ein professionelles Coaching in Anspruch nehmen können, wenn dies in schwierigen Situationen als hilfreich erachtet wird. Dies kann ein Einzelcoaching für die jeweilige Führungskraft sein, aber auch eine Begleitung für das gesamte Team (Teamcoaching/Teamentwicklung).
3. Teamcoaching und Teamentwicklung:
Schwerpunktmäßig soll das Teamcoaching die Analyse der Ist-Situation, die Feststellung von Handlungsmöglichkeiten, den Abschluss von Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen sowie deren Überprüfung und Nachbesserung umfassen.
4. Nachfolgeplanung und Kompetenzerhalt als Einzelsitzungen
Im Rahmen der systematischen Nachfolgeplanung zum Kompetenzerhalt im BfS sollen u. a. Überschneidungszeiten zwischen ausscheidendem Wissensträger und nachrückendem Stelleninhaber organisiert werden. Zur Organisation und Moderation dieser Überschneidungszeit, in der vor allem das implizite Wissen übertragen werden soll, soll ebenfalls eine Begleitung durch ein Coaching ermöglicht werden. Kann eine Überschneidungszeit zwischen Wissensträger und Nachfolger nicht organisiert werden, ist eine Begleitung des ausscheidenden Wissensträgers zur Dokumentation des Erfahrungswissens durch einen Coach erforderlich.
5. Beratung der Amtsleitung
Auch die Amtsleitung soll die Möglichkeit erhalten, sich in Fragen der Personalentwicklung sowie des Konfliktmanagements extern beraten zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Coachingleistungen für die Beschäftigten des Bundesamtes für Strahlenschutz Los 1: Coachingleistungen in Salzgitter, Bonn und Rendsburg
Ort: Visselhövede
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Definition der Europäischen Kommission für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auszufüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bfs.de