Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und in der Gemeinde Bienenbüttel Referenznummer der Bekanntmachung: 1/11-4-2021-043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bevensen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bevensen-ebstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und in der Gemeinde Bienenbüttel
Der Auftragnehmer führt ab 01.01.2022 die Reinigung der in den anliegenden Straßenverzeichnissen aufgeführten Straßen im Gebiet der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Bienenbüttel durch. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. 2023, optional bis zum 31.12.2024.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Reinigung der Straßen umfasst die besenreine Reinigung der kompletten Fahrbahnen, Parkspuren und Gossen sowie das Umfahren von Verkehrsinseln und Rondellen (beidseitige Kehrung mit Aufnahme rechts und links), jedoch nicht die Beseitigung von Eis und Schnee. Dabei sind Sand, Abfall und im Rinnsteinbereich bzw. in Fugen wachsendes Grün (u. a. durch den Einsatz eines Wildkrautbesens schon zu Beginn der Vegetationszeit) vollständig zu entfernen, auch wenn unter Umständen ein wiederholter Reinigungsvorgang erforderlich wird.
Ein eventueller Mehraufwand wegen Verschmutzung der Rinnsteine durch die Anlieger wird nicht gesondert vergütet. Bei Bedarf sind die Flächen, die maschinell nicht ausreichend gereinigt werden können, unverzüglich durch Einsatz von Arbeitskräften manuell zu reinigen.
Wird der Vertrag nicht bis zum 31.07.2023 von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2024 zu den gleichen Konditionen.
Vertragsparteien sind der Auftragnehmer sowie jeweils für ihr Gebiet die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und die Gemeinde Bienenbüttel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegen ist Formblatt VHB 124_LD oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung und ein Versicherungsnachweis für ggfs. im Rahmen der Ausführung entstehende Sachschäden. Auf das Dokument "Bewerbungsbedingungen EU" Ziffer 7 wird verwiesen.
Es wird ein Mindestumsatz aus Straßenreinigungsdienstleistungen in den zurückliegenden zwei Geschäftsjahren von 100.000 € / Jahr vorausgesetzt.
Geeignet für die Ausführung dieser Leistung sind Firmen, die in den letzten fünf Geschäftsjahren bei zwei verschiedenen Auftraggebern Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (mind. 2 Referenzen). Vergleichbar mit dem Auftrag sind Straßenreinigungsleistungen, die eine mind. 14-tägige Reinigung über den Zeitraum von einem Jahr oder länger mit einem Leistungsumfang von mind. 50 km je Reinigungsvorgang haben.
Die Arbeiten sind mit selbstaufnehmenden Kehrsaugmaschinen mit einem Schmutzvolumen von mindestens 6 m³ und einem Wasservolumen von mindestens 1000 l durchzuführen. Die Kehrsaugmaschine muss folgende Bedingungen erfüllen: mindestens Schadstoffklasse Euro 6, Mittelkehrbesen, Seitenkehrbesen (rechts und links), Wildkrautbesen.
Es sollen Kehrmaschinen eingesetzt werden, die in der Lage sind, auch Parkbuchten und um Verkehrsinseln herum zu reinigen. Die Straßenoberflächen dürfen durch das maschinelle Kehren nicht beschädigt werden. Die Kehrmaschinen sollen über eine Aufkratzvorrichtung für festgefahrenen Schmutz verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter können bei der Angebotsöffnung nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis zum 06.10.2021 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.