Objektplanung Gebäude und Innenräume + Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004437
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeven
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zeven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume + Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Stadt Zeven benötigt für den Neubau einer 5-zügigen Kindertagesstätte sowie eines Sprachheilkindergartens auf dem Grundstück Molkereistraße 26 in 27404 Zeven Planungsleistungen für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1) sowie die Fachplanung für Technische Ausrüstung (Los 2). In der Kindertagesstätte sollen drei U3-Gruppen und zwei Ü3-Gruppen untergebracht werden. Beim Sprachheilkindergarten handelt es sich um fünf Gruppen. Eine Fertigstellung ist bis Sommer 2024 vorgesehen. Ein Lageplan, die Raumprogramme sowie die Kostenschätzung sind den Vergabeunterlagen als Projektunterlagen beigefügt. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Das Projekt ist als Ganzes zu betrachten, die Abrechnung der Maßnahmen hat stets getrennt und differenziert nach Regel-KiTa und Sprachheil-KiTa zu erfolgen, da die Baumaßnahme des Sprachheilkindergartens mit Fördermitteln finanziert ist. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Projektunterlagen entnommen werden.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Zeven
siehe II.1.4)
Bei baubedingen Verzögerungen
Nachweis der wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Näheres unter III.1 und in den Vergabeunterlagen.
Fachplanung Technische Ausrüstung
Zeven
Siehe II.1.4)
Bei baubedingen Verzögerungen
Nachweis der wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Näheres unter III.1 und in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung: Nachweise und Erlaubnisse zur Berufsausübung §§ 44, 75 VgV i.V.m. § 122 GWB als Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH,Uni) der entsprechenden Fachrichtung und artverwandter Ausbildungsrichtungen.
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei Jahre im geforderten Leistungbild.
Nachweise der Berufshaftpflicht in geforderter Deckungshöhe. Ggf. Nachweis der Deckungsübernahmeerklärung.
- Durchschnittliche Anzahl beschäftigter Personen im auftragsrelevanten Bereich der letzten drei Jahre, sowie aktuell (2021), gegliedert nach: Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen, Architekten*innen / Ingenieur*innen, Technische Zeichner*innen, Sonstige Mitarbeiter*innen.
- Benennung einer Projektleitung und einer stellvertretenden Projektleitung für den Auftragsfall mit Nachweis: der Qualifikation / Berufszulassung und Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
- Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzobjekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
- Es sind mind. drei Referenzobjekte zu benennen, um die Mindesanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzobjekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen)
Vergleichbar sind in Los 1 nur folgende Planungsleistungen:
− Es müssen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne der §§ 33 ff. HOAI erbracht worden sein.
− Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen.
− Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleitungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Vergleichbar sind in Los 2 nur folgende Planungsleistungen:
− Es müssen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne der §§ 53 ff. HOAI erbracht worden sein.
− Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone II entsprechen.
− Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleitungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
− Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
− Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung)
− Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen
− Bei Los 1 zusätzlich Präsentation des Referenzprojekts mit Lageplan, Grundrissen, Außen- und Innenperspektiven, aus der die architektonische Qualität ersichtlich ist
− Angabe der Baukosten; bei Los 1 KG 200 - 700 (brutto); bei Los 2 KG 400 (brutto)
− Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Abnahme)
− Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
− Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Mindestanforderungen an die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung:
- abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. / Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen, oder vergleichbar,
- Projektleitung: mind. fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung, stellvertretende Projektleitung: mind. zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung
Wie III.1.1.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. DerAntrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen VergabevorschriftenvorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. DerNachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.