Hausmeisternotdienste für den Landkreis Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisternotdienste für den Landkreis Hildesheim
Hausmeisternotdienste für den Landkreis Hildesheim
Bereich Stadt Hildesheim, Harsum, Bad Salzdetfurth
verschiedene Standorte im Landkreis Hildesheim 31134 Hildesheim Verschiedene kreiseigene Standorte
Die Erbringung der Hausmeisterdienstleistungen in den kreiseigenen Liegenschaften können nicht immer selbst erledigt werden, daher wird ein Hausmeisternotdienst fremdvergeben.
Die Dienstleistungsvereinbarung beginnt am 01.01.2022 und wird bis zum 31.12.2024 ge-schlossen. Sie verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.
Bereich Algermissen, Sarstedt, Giesen, Nordstemmen, Elze, Gronau, Duingen
verschiedene Standorte im Landkreis Hildesheim 31134 Hildesheim Verschiedene kreiseigene Standorte
Die Erbringung der Hausmeisterdienstleistungen in den kreiseigenen Liegenschaften können nicht immer selbst erledigt werden, daher wird ein Hausmeisternotdienst fremdvergeben.
Die Dienstleistungsvereinbarung beginnt am 01.01.2022 und wird bis zum 31.12.2024 ge-schlossen. Sie verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.
Bereich Schellerten, Söhlde, Holle, Bockenem
verschiedene Standorte im Landkreis Hildesheim 31134 Hildesheim Verschiedene kreiseigene Standorte
Die Erbringung der Hausmeisterdienstleistungen in den kreiseigenen Liegenschaften können nicht immer selbst erledigt werden, daher wird ein Hausmeisternotdienst fremdvergeben.
Die Dienstleistungsvereinbarung beginnt am 01.01.2022 und wird bis zum 31.12.2024 ge-schlossen. Sie verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.
Bereich Diekholzen, Sibbesse, Alfeld, Lamspringe, Freden
verschiedene Standorte im Landkreis Hildesheim 31134 Hildesheim Verschiedene kreiseigene Standorte
Die Erbringung der Hausmeisterdienstleistungen in den kreiseigenen Liegenschaften können nicht immer selbst erledigt werden, daher wird ein Hausmeisternotdienst fremdvergeben.
Die Dienstleistungsvereinbarung beginnt am 01.01.2022 und wird bis zum 31.12.2024 ge-schlossen. Sie verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gem. § 44 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124) inkl. der darin aufgeführten Nachweise:
1.den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2.die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3.die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
4.die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
5.ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
6.ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
7.dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
8.dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
9.dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer ggf. zu einer Biertergemeinschaft (wenn erforderlich)
Eignungsnachweise gem. § 45 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
1.den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2.die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3.die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
4.die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
5.ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
6.ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
7.dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
8.dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
9.dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer ggf. zu einer Biertergemeinschaft (wenn erforderlich)
Eignungsnachweise gem. § 46 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
1.den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2.die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3.die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
4.die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
5.ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
6.ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
7.dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
8.dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
9.dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Hildesheim
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
E-Mail: [gelöscht]
zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYY0L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.