Außen- u. Verkehrsanlagen, Abbruch, Baustraße, Schmutz- u. Regenwasserleitungen Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000181
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Außen- u. Verkehrsanlagen, Abbruch, Baustraße, Schmutz- u. Regenwasserleitungen Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Außen- u. Verkehrsanlagen, Abbruch, Baustraße, Schmutz- u. Regenwasserleitungen Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Beschaffung von Bau für das Klinikum Oldenburg gem. der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außen- u. Verkehrsanlagen, Abbruch, Baustraße, Schmutz- u. Regenwasserleitungen Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Die Ausschreibung wird nach §17 VOB/A aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben, da kein wirtschaftlich akzeptables Ergebnis erzielt werden konnte ; das einzige eingereichte Angebot ist unwirtschaftlich.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.