LK Aurich - Lieferung von Glas-Depotcontainern Referenznummer der Bekanntmachung: AWB 4-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großefehn
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
LK Aurich - Lieferung von Glas-Depotcontainern
Der AWB wurde beauftragt, zum 01.01.2021 die Glasabfuhr im Kreisgebiet durchzuführen, und beschafft deshalb Depotcontainer. Bezüglich der Anzahl und Größe der erforderlichen Depotcontainer wird auf die Informationen in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Leistung wird in einem Los ausgeschrieben.
Landkreis Aurich
Die zu liefernden Depotcontainern sind vorgesehen für den Einsatz auf dem Festland und auf der Insel Norderney. Auf dem Festland werden derzeit 101 Standplätze betrieben. Die Zahl der Behälter je Standplatz reicht von drei bis zehn. Auf Norderney werden 21 Plätze betrieben, zumeist mit drei Containern, in einem Fall mit neun Containern.
Es ergibt sich ein Bedarf von 500 Stück Behälter zwischen 2 m³ und 4 m³, darunter auch 2-Kammer-Behälter. Bezüglich der Anzahl und Größe der erforderlichen Depotcontainer wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern Bieter Depotcontainer anbieten möchten, welche außerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Volumen- oder Breiten- Maße liegen, ist dies möglich; solche Angebote werden als Nebenangebote gewertet.
Die Depotcontainer sind vor Ablauf des Jahres 2021 zu liefern; es wird jedoch eine Interimslösung zugelassen, näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Auslieferung erfolgt durch den Auftraggeber.
Alle Behälter sollen mit Hakentechnik gehandhabt werden.
Der AG ist berechtigt, Nachlieferungen von Behältern für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 zu verlangen. Hierfür gelten bis zum 31.12.2022 die im Preisblatt angegebenen Preise. Für Nachbestellungen ab dem 01.01.2023 gelten diese Preise in Verbindung mit der Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen.
Nebenangebote andere Containergrößen:
Sofern Bieter Depotcontainer anbieten möchten, welche außerhalb der vorstehend genannten Volumen- oder Breiten- Maße liegen, ist dies möglich; solche Angebote werden als Nebenangebote gewertet. Es werden dann ggf. abweichende Stückzahlen in der Angebotswertung berücksichtigt. Zudem wird ein Malus berechnet, wenn das aufgestellte Volumen unter dem vom AG vorgesehenen liegt, weil dies Mehraufwand im Leerungsbetrieb zur Folge hat. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz 2018-2020
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen 2018-2020. Sämtliche Umsätze im Bereich Lieferung von Depotcontainern.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für den Bieter bzw. - falls nicht identisch - den Hersteller der Depotcontainer sind Referenzen für den angebotenen Depotcontainertyp oder für andere Depotcontainer des Bieters anzugeben.
BL 1 Referenzen: mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Behältertypen,
- des Lieferjahrs,
- der Stückzahl,
- Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Es wird auch darum gebeten, ältere Referenzen anzugeben, welche sich mit Blick auf die Haltbarkeit der Depotcontainer berücksichtigen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
zu II.2.7: Angegeben ist hier die vorgegebene Lieferzeit für die Depotcontainer. Der Vertrag komt mit der Zuschlagserteilung zustande und endet nach Ablauf der Nachlieferpflichten.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
zu III.1 Sofern der Bieter einen Unterauftragnehmer in die Leistungserbringung einschalten will oder sich der Eignung Dritter bedienen will (Eignungsleihe nach § 47 VgV), hat er dies darzustellen; der AG behält sich vor, hierzu weitere Informationen abzufordern.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Wegen besonderer Eilbedürftigkeit ist die Angebotsfrist nach § 16 Abs. 3 VgV verkürzt. Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRBUS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.