Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus Lachendorf
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lachendorf
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lachendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus Lachendorf
Die Samtgemeinde Lachendorf beabsichtigt in unmittelbarer Nähe zum Standort des vorhandenen Rathauses
einen Rathausneubau für das Verwaltungsgebäude mit einer Nutzfläche von rund 2.170 m² zu realisieren.
Der Wettbewerb beinhaltet ebenfalls die Neugestaltung der Außenanlagen in einer Größenordnung von rund
5.380 m² (Realisierungsbereich) unter Nutzung der Lagepotenziale am Rande des Naturschutzgebietes
Gänsemarsch. Im Sinne der Ideenfindung sind zudem konzeptionelle Aussagen zur funktionalen und
gestalterischen Anbindung an das innerörtliche Umfeld (Betrachtungsbereich) zu treffen.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse
die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende
Hochbaumaßnahme sowie die Gestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen (Realisierungsbereich) gefunden
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Entscheidungsfindung dienten insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Formalleistungen
- Leistungs- und Programmerfüllung
Städtebauliches Konzept
- Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial
- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes
- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
- Funktionalität des Erschließungskonzeptes
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität
- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben
- Flächeneffizienz / Wirtschaftlichkeit
Freiraum- und Erschließungskonzept
- Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
- Barrierefreiheit
- Funktionalität und Nutzbarkeit
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de