Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kultur- und Bildungszentrum Klostergang, Zeven (KuBiZ)
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeven
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zeven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kultur- und Bildungszentrum Klostergang, Zeven (KuBiZ)
In unmittelbarer Nähe zum Stadtkern von Zeven befindet sich das Areal der ehemaligen Grundschule Klostergang. Diese besteht aus einem historischen Backsteingebäude und einem später angebauten Trakt. Die Gebäude befinden sich in einem historisch wertvollen Umfeld und sind entsprechend denkmalpflegerisch zu betrachten. Direkt angrenzend an den Platzbereich vor der Schule befindet sich die St. Viti Kirche und das daran anschließende ehemalige Kloster, welches heute ein Museum beherbergt. Das denkmalgeschützte ehemalige Gefängnis, heute als Kindergarten genutzt, schließt den Vorplatz der ehemaligen Schule Richtung Norden ab. Die Samtgemeinde Zeven hat im Februar 2019 beschlossen, die ehemalige Grundschule zum Kultur- und Bildungszentrum Klostergang, Zeven (KuBiZ) zu entwickeln. Neben einer Bibliothek und Räumlichkeiten für die Volkshochschule ist ein Bereich für Kultur, Museum und Archiv im Gebäudekomplex unterzubringen. Ebenfalls ist der Außenbereich so zu gestalten, dass ein Umfeld mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht. Die Bestandsgebäude sind unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes (Ensembleschutz) energetisch zu sanieren. Unter Abwägung notwendiger baulicher Maßnahmen und dem Erhalt vorhandener Substanz und damit einem nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Ressourcen, soll im Rahmen des Wettbewerbs der beste und wirtschaftlichste Lösungsansatz zur Umnutzung und Ertüchtigung der historischen Gebäude gefunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienten insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Qualität der architektonischen und freiraumplanerischen Konzeption
- Nutzungskonzept und Funktionalität
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Barrierefreiheit
- Ressourcen und Energie (Umgang Bestand / Baustoffe)
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
- Erhalt der Denkmalqualität / Ensemblewirkung
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de