Rahmenvereinbarungen über den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Trinkwasserleitungen im Verbandsgebiet des OOWV mit Rufbereitschafts- und Störbeseitigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02220
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Trinkwasserleitungen im Verbandsgebiet des OOWV mit Rufbereitschafts- und Störbeseitigungsleistungen
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist insbesondere im Bereich
der Trinkwasserversorgung tätig. Er versorgt in seinem ganzen Verbandsgebiet (7.554
km2) rund eine Million Menschen. Dafür betreibt der OOWV 15 Wasserwerke und ein über
14.000 Kilometer langes Rohrnetz. Der Ausbau und die Instandhaltung des Wassernetzes
machen in unregelmäßigen Abständen die Vergabe von Aufträgen zum Bau, zum Betrieb
und zur Unterhaltung von Trinkwasserleitungen erforderlich.
Diese Leistungen werden in dieser Ausschreibung auf sieben Lose (nach den Regionen
im Versorgungsgebiet des OOWV) aufgeteilt:
Los 1 = Landkreis Vechta
Los 2 = Landkreis Cloppenburg
Los 3 = Landkreis Oldenburg/ Landkreis Diepholz
Los 4 = Landkreis Ammerland
Los 5 = Landkreis Wesermarsch/ Landkreis Cuxhaven
Los 6 = Landkreis Friesland/ Landkreis Wittmund
Los 7 = Landkreis Aurich
Da der OOWV pro Los/ Region eine Vielzahl von Einzelaufträgen erteilen möchte und dabei auch auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte er für jedes Los eine Rahmenvereinbarung vergeben. Er möchte diese Rahmenvereinbarungen mit bis zu zehn Unternehmen pro Los schließen, um die Versorgungssicherheit der Wasserkunden zu gewährleisten.
Weiterhin beabsichtigt der OOWV, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung auch die Leistungen der Rufbereitschaft inklusive der Störungsbeseitigung im Trinkwassernetz in seinem Verbandsgebiet zu vergeben. Die Störungsbeseitigung beinhaltet alle anfallenden Maßnahmen für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Versorgungssicherheit.
Region 1 ( Landkreis Vechta )
Versorgungsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Trinkwasserdruckrohrleitungen
Region 2 ( Landkreis Cloppbenburg )
Versorgungsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Trinkwasserdruckrohrleitungen
Region 3 ( Landkreis Oldenburg und Landkreis Diepholz )
Versorgungsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Trinkwasserdruckrohrleitungen
Region 4 ( Landkreis Ammerland )
Versorgungsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Trinkwasserdruckrohrleitungen
Region 5 ( Landkreis Wesermarsch und Landkreis Cuxhaven )
Versorgungsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Trinkwasserdruckrohrleitungen
Region 6 ( Landkreis Friesland und Landkreis Wittmund )
Versorgungsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Trinkwasserdruckrohrleitungen
Region 7 ( Landkreis Aurich )
Versorgungsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Trinkwasserdruckrohrleitungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auf-
traggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sachschäden,
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar sind Arbeiten im erdverlegten Trinkwasserdruckrohrleitungsbau mit einem Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR (netto). Es können auch Referenzen für den OOWV benannt werden.
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Leistungszeitraum
- Auftragswert (netto)
- Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend)
Die Anforderungen der vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) herausgegebenen Arbeitsblattes GW 301, Gruppe W3, sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen mit dem Besitz des Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Hat das Unternehmen keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Angebots zu erlangen, muss es nachweisen, dass es die Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe in Textform über das Bietertool des "Deutschen Vergabeportals" (www.dtvp.de)
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Anwesenheit der Bieter bzw. Bevollmächtigte der Bieter. Einen Eröffnungstermin mit Bietern sieht die Sektorenverordnung nicht vor.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
im Jahr 2024
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation ausschließlich über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYR6B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.oowv.de/home/