Rahmenvereinbarung über das Ablesen von Zählerständen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02257
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über das Ablesen von Zählerständen
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Vor-Ort-Ablesung von Wasserzählern und die mit dieser Tätigkeit verbundenen Nebenaufgaben.
Gebiet 1, gemäß Anlage C3
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Alle weiteren Erfüllungsorte entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Nebenaufgaben umfassen:
- Einmaliges Aufsuchen des Kunden und bei Nichtantreffen hinterlassen einer Ablesekarte
- Gewissenhafte und termingerechte Ablesung und Erfassung der Zählerstände in ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE-Gerät oder alternativ Smartphone oder Tablet). Dieses Gerät muss selber vom Bieter für jeden seiner für den OOWV beschäftigten Mitarbeiter gestellt werden. Vom OOWV wird hierfür für die Betriebssysteme iOS und Android eine App zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anwender hat die jeweils aktuelle Version dieser App zu nutzen.
- Kontrolle der Verbräuche mit dem Vorjahresverbrauch. Information des Kunden bei erheblichen Abweichungen, Gespräch hinsichtlich möglicher Ursachen und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Neben den normalen OOWV-Trinkwasserzählern müssen bei vereinzelten Verbrauchsstellen auch sogenannte Abzugs- und Zuzugszähler mit abgelesen werden, die sich im Eigentum der Kunden befinden.
- Großverbraucher-Bezirke sind jeweils zum Monatsende abzulesen. Hier ist die Ermittlung eines Zählerstandes immens wichtig und es darf nur in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen, dass keine Ablesung stattfindet. Ein Ausnahmefall würde vorliegen, wenn eine Ablesung durch die Gegebenheiten vor Ort technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
- Die Wasserzählerableser nehmen vom Kunden auch Anfragen und auch komplette Kundenanschreiben wie z.B. Schadensmeldungen, Einstufungen, Eigentumswechsel, Bankeinzüge, Namensänderungen u.a. auf und geben diese zur Bearbeitung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB. Sofern möglich erfolgt dies durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät.
- Kontrolle des Zustandes des Wasserzählers und der Hausversorgung, soweit zugänglich. Festgestellte technische Mängel sind zu erfassen und an die jeweilige Betriebsstelle zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben
- Überprüfung und Meldung von zusätzlich entstandenen "wirtschaftlichen Einheiten" und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Überprüfung der Verbrauchsstellenarten und Meldung von Unterschieden zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Kundenfreundliches und kundenorientiertes Verhalten beim Ablesen wird vorausgesetzt
- Kundenberatung in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" Hier würden entsprechende Schulungen und Informationsunterlagen durch den OOWV bereitgestellt werden.
- Unterstützung von Marketing-Aktionen in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" wie z. B. das Anbringen von "Einfach Heimat Aufklebern" während der Ablesung auf den Deckeln der Wasserzähler
- Ist ein Ventil defekt oder es ist ein Frostschaden entstanden, muss eine telefonische Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten würden durch den OOWV bereitgestellt werden.
- Steht der Wasserzähler und zeigt keinen Verbrauch an, muss eine Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen.
- Geschult wird nach dem Train-the-Trainer-Konzept. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das einmalig durch den OOWV geschulte Wissen an alle eingesetzten Mitarbeiter weitergegeben wird.
Die Ersteinweisung in die Ablesung erfolgt durch einen OOWV-Mitarbeiter. Müssen weitere Ableser eingesetzt werden, erfolgt die Einweisung durch den Bieter selbst. Jeweils zum Ende eines Jahres erhält der beauftragte Dienstleister einen entsprechenden Terminplan für die Ablesungen im dann kommenden Jahr. Aus Gründen der Planungssicherheit weichen die Terminpläne von dem Zeitpunkt der Ablesung nur wenig von der Planung des Vorjahres ab.
Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.
Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.
Gebiet 2, gemäß Anlage C3
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Alle weiteren Erfüllungsorte entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Nebenaufgaben umfassen:
- Einmaliges Aufsuchen des Kunden und bei Nichtantreffen hinterlassen einer Ablesekarte
- Gewissenhafte und termingerechte Ablesung und Erfassung der Zählerstände in ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE-Gerät oder alternativ Smartphone oder Tablet). Dieses Gerät muss selber vom Bieter für jeden seiner für den OOWV beschäftigten Mitarbeiter gestellt werden. Vom OOWV wird hierfür für die Betriebssysteme iOS und Android eine App zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anwender hat die jeweils aktuelle Version dieser App zu nutzen.
- Kontrolle der Verbräuche mit dem Vorjahresverbrauch. Information des Kunden bei erheblichen Abweichungen, Gespräch hinsichtlich möglicher Ursachen und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Neben den normalen OOWV-Trinkwasserzählern müssen bei vereinzelten Verbrauchsstellen auch sogenannte Abzugs- und Zuzugszähler mit abgelesen werden, die sich im Eigentum der Kunden befinden.
- Großverbraucher-Bezirke sind jeweils zum Monatsende abzulesen. Hier ist die Ermittlung eines Zählerstandes immens wichtig und es darf nur in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen, dass keine Ablesung stattfindet. Ein Ausnahmefall würde vorliegen, wenn eine Ablesung durch die Gegebenheiten vor Ort technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
- Die Wasserzählerableser nehmen vom Kunden auch Anfragen und auch komplette Kundenanschreiben wie z.B. Schadensmeldungen, Einstufungen, Eigentumswechsel, Bankeinzüge, Namensänderungen u.a. auf und geben diese zur Bearbeitung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB. Sofern möglich erfolgt dies durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät.
- Kontrolle des Zustandes des Wasserzählers und der Hausversorgung, soweit zugänglich. Festgestellte technische Mängel sind zu erfassen und an die jeweilige Betriebsstelle zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben
- Überprüfung und Meldung von zusätzlich entstandenen "wirtschaftlichen Einheiten" und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Überprüfung der Verbrauchsstellenarten und Meldung von Unterschieden zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Kundenfreundliches und kundenorientiertes Verhalten beim Ablesen wird vorausgesetzt
- Kundenberatung in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" Hier würden entsprechende Schulungen und Informationsunterlagen durch den OOWV bereitgestellt werden.
- Unterstützung von Marketing-Aktionen in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" wie z. B. das Anbringen von "Einfach Heimat Aufklebern" während der Ablesung auf den Deckeln der Wasserzähler
- Ist ein Ventil defekt oder es ist ein Frostschaden entstanden, muss eine telefonische Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten würden durch den OOWV bereitgestellt werden.
- Steht der Wasserzähler und zeigt keinen Verbrauch an, muss eine Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen.
- Geschult wird nach dem Train-the-Trainer-Konzept. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das einmalig durch den OOWV geschulte Wissen an alle eingesetzten Mitarbeiter weitergegeben wird.
Die Ersteinweisung in die Ablesung erfolgt durch einen OOWV-Mitarbeiter. Müssen weitere Ableser eingesetzt werden, erfolgt die Einweisung durch den Bieter selbst. Jeweils zum Ende eines Jahres erhält der beauftragte Dienstleister einen entsprechenden Terminplan für die Ablesungen im dann kommenden Jahr. Aus Gründen der Planungssicherheit weichen die Terminpläne von dem Zeitpunkt der Ablesung nur wenig von der Planung des Vorjahres ab.
Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.
Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.
Gebiet 3, gemäß Anlage C3
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Alle weiteren Erfüllungsorte entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Nebenaufgaben umfassen:
- Einmaliges Aufsuchen des Kunden und bei Nichtantreffen hinterlassen einer Ablesekarte
- Gewissenhafte und termingerechte Ablesung und Erfassung der Zählerstände in ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE-Gerät oder alternativ Smartphone oder Tablet). Dieses Gerät muss selber vom Bieter für jeden seiner für den OOWV beschäftigten Mitarbeiter gestellt werden. Vom OOWV wird hierfür für die Betriebssysteme iOS und Android eine App zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anwender hat die jeweils aktuelle Version dieser App zu nutzen.
- Kontrolle der Verbräuche mit dem Vorjahresverbrauch. Information des Kunden bei erheblichen Abweichungen, Gespräch hinsichtlich möglicher Ursachen und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Neben den normalen OOWV-Trinkwasserzählern müssen bei vereinzelten Verbrauchsstellen auch sogenannte Abzugs- und Zuzugszähler mit abgelesen werden, die sich im Eigentum der Kunden befinden.
- Großverbraucher-Bezirke sind jeweils zum Monatsende abzulesen. Hier ist die Ermittlung eines Zählerstandes immens wichtig und es darf nur in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen, dass keine Ablesung stattfindet. Ein Ausnahmefall würde vorliegen, wenn eine Ablesung durch die Gegebenheiten vor Ort technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
- Die Wasserzählerableser nehmen vom Kunden auch Anfragen und auch komplette Kundenanschreiben wie z.B. Schadensmeldungen, Einstufungen, Eigentumswechsel, Bankeinzüge, Namensänderungen u.a. auf und geben diese zur Bearbeitung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB. Sofern möglich erfolgt dies durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät.
- Kontrolle des Zustandes des Wasserzählers und der Hausversorgung, soweit zugänglich. Festgestellte technische Mängel sind zu erfassen und an die jeweilige Betriebsstelle zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben
- Überprüfung und Meldung von zusätzlich entstandenen "wirtschaftlichen Einheiten" und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Überprüfung der Verbrauchsstellenarten und Meldung von Unterschieden zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät
- Kundenfreundliches und kundenorientiertes Verhalten beim Ablesen wird vorausgesetzt
- Kundenberatung in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" Hier würden entsprechende Schulungen und Informationsunterlagen durch den OOWV bereitgestellt werden.
- Unterstützung von Marketing-Aktionen in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" wie z. B. das Anbringen von "Einfach Heimat Aufklebern" während der Ablesung auf den Deckeln der Wasserzähler
- Ist ein Ventil defekt oder es ist ein Frostschaden entstanden, muss eine telefonische Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten würden durch den OOWV bereitgestellt werden.
- Steht der Wasserzähler und zeigt keinen Verbrauch an, muss eine Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen.
- Geschult wird nach dem Train-the-Trainer-Konzept. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das einmalig durch den OOWV geschulte Wissen an alle eingesetzten Mitarbeiter weitergegeben wird.
Die Ersteinweisung in die Ablesung erfolgt durch einen OOWV-Mitarbeiter. Müssen weitere Ableser eingesetzt werden, erfolgt die Einweisung durch den Bieter selbst. Jeweils zum Ende eines Jahres erhält der beauftragte Dienstleister einen entsprechenden Terminplan für die Ablesungen im dann kommenden Jahr. Aus Gründen der Planungssicherheit weichen die Terminpläne von dem Zeitpunkt der Ablesung nur wenig von der Planung des Vorjahres ab.
Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.
Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim Deutschen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
keine anwesenden Personen aufgrund elektronischer Angebotsabgabe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRHP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]