Vergabe von Buslinienverkehren im Landkreis Gifhorn
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionalverband-braunschweig.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Buslinienverkehren im Landkreis Gifhorn
Landkreis Gifhorn
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst sämtliche im gültigen Nahverkehrsplan des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG und im Linienbedarfsverkehr § 44 PBefG (neu).
Teilnetz 12 Wittingen - Hankensbüttel
Teilnetz 13 Meinersen
Der Regionalverband Großraum Braunschweig betrachtet die im jeweiligen Teilnetz zusammengefassten Verkehrsleistungen als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG. Die Gesamtleistung umfasst dabei aufgrund der gegenseitigen Ergänzungsfunktion und der verkehrlichen Abhängigkeit der Angebotsbestandteile sämtliche Fahrten auf den vom Teilnetz umfassten Linien einschließlich Bedarfsfahrten und Linienbedarfsverkehren (flexible Verkehre).
Weitere zwingend zu beachtende Anforderungen und Vorgaben (Standards) für die Bedienungsquantität und -qualität sind in einer "Ergänzenden Information" des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu dieser Vorabbekanntmachung festgelegt, welches über den folgenden Link (https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) abrufbar ist. Die dort aufgeführten Anforderungen und Standards sind wesentliche Anforderungen des Aufgabenträgers im Sinne des § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG.
Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und/oder der Ergänzenden Information die Linienwege und der Leistungsumfang sowie die Qualitäten verändern können. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, wie das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse angepasst werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde:
Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste können innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED Genehmigungsanträge für so genannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden. Eine Definition, welche Verkehrsleistungen als eigenwirtschaftliche gelten, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG.
Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 3-5, 30159 Hannover.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Ebenso sind Genehmigungsanträge, welche die in der Ergänzenden Information des Regionalverbandes festgelegten Anforderungen (vgl. https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) nicht genügen, gemäß § 13 Abs. 2a PBefG nicht genehmigungsfähig.
2. Änderung und/oder Berichtigung dieser Vorabbekanntmachung
Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so schnell wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.