Landkreis Aurich (Strom Referenznummer der Bekanntmachung: 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Aurich (Strom
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen,
Verbände und Gesellschaften
Netzgebiet der EWE Netz GmbH
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen,
Verbände und Gesellschaften für ca. 280 Entnahmestellen im Bereich Standard-Lastprofil und ca. 20 Entnahmestellen im RLM-Bereich.
Ferner ca. 200 Entnahmestellen Strassenbeleuchtung. Gesamtmenge ca. 22 GWh.
Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten vor dem jeweiligen Ablauf in Textform gekündigt wird
Netzgebiet der Stadtwerke Norden
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen,
Verbände und Gesellschaften für ca. 35 Entnahmestellen im Bereich Standard-Lastprofil und ca. 5 Entnahmestellen im RLM-Bereich.
Gesamtmenge ca. 3 GWh.
Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten vor dem jeweiligen Ablauf in Textform gekündigt wird
Netzgebiet der Stadtwerke Emden
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen,
Verbände und Gesellschaften für ca. 35 Entnahmestellen im Bereich Standard-Lastprofil und ca. 5 Entnahmestellen im RLM-Bereich.
Gesamtmenge ca. 3 GWh.
Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten vor dem jeweiligen Ablauf in Textform gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist.
2.) Abgabe von Eigenerklärungen
a.) Bieter verfügt über eine EnWG konforme Rechnungslegung
b.) ordnungsgemäße Abführung der gesetzlichen Abgaben an das zuständige Hauptzollamt
zu 2.a) und 2.b) Die Vergabestelle behält sich vor, aussagefähige Nachweise zu verlangen
1.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate
2.) Nachweis einer bestehenden Berufs- und Haftpflichtversicherung
Eigenerklärung über Referenzen betreffend früher ausgeführte Lieferaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Lieferleistungen betreffend "Stromlieferungen" mit Angabe des jährlichen Auftragswertes (Umsatz netto), der Lieferzeiträume sowie der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon) des zuständigen Ansprechpartners bei dem öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vergabestelle behält sich vor, insoweit noch aussagekräftige Nachweise zu verlangen.
Mindeststandard: 3 Referenzen (wahlweise aus den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021) mit einem jeweiligen jährlichen Auftragswert von mindestens EUR 200.000,00 (netto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGKR673
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.