Transport von Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0302
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Abfällen
Transport von Abfällen
Transport von Abfällen von der WAS Hanstedt und vom Kompostplatz Drage
Kompostplatz Drage Winsener Str. 2D 21423 Drage, Wertstoffannahmestelle Hanstedt Vor dem Bruch 9 21271 Hanstedt, Betriebsgelände der Firma Bode Auf dem Hungerfelde 5 21376 Salzhausen
Menge und Umfang siehe Leistungsverzeichnis
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate. Sie beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2025, wenn er nicht bis spätestens 31.03.2024 durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber gekündigt wird.
Transport von Abfällen von der Grünabfallannahmestelle Putensen
Kompostplatz Drage Winsener Str. 2D 21423 Drage, Wertstoffannahmestelle Hanstedt Vor dem Bruch 9 21271 Hanstedt, Betriebsgelände der Firma Bode Auf dem Hungerfelde 5 21376 Salzhausen
Menge und Umfang siehe Leistungsverzeichnis
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate. Sie beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2025, wenn er nicht bis spätestens 31.03.2024 durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eigung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung gem. § 48 VgV abzugeben (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikation erfolgen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV abzugeben (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen). Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG ist durch Abgabe einer Erklärung zu Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.
Es sind Angaben zum durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre von mind. [Betrag gelöscht] EUR (Angabe mittels Eigenerklärung gem. VVB 124), zu eventuellen Insolvenzverfahren, zur eventuellen Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Betriebshaftversicherung erforderlich.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis Versicherungen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): (nach Zuschlagerteilung einzureichen): Verweis auf Anlage "weitere besondere Vertragsbedingungen" Punkt 10. "Der AN ist verpflichtet, Betriebshaftpflichtversicherungen während der Dauer der Durchführung der Leistungen aufrechtzuerhalten."
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von mindestens 1 Referenz der vergangenen 3 Jahre im Bereich Abfalltransport. Bei dieser Referenz sollte das Leistungsende nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDL4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
VI.4.4)